Bescheinigungen

SOKA-BAU-Bescheinigung (Standard)

Die SOKA-BAU-Bescheinigung kann Ihnen die ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft bestätigen. Diese können Sie einfach über SOKA-BAU-online anfordern, sofern Sie dort registriert sind.

Die dort abgerufene Bescheinigung wird Ihnen in diesem Fall nicht in Farbe, sondern in schwarz-weiß zur Verfügung gestellt. Dies mindert nicht die Gültigkeit. Ein farbiges Logo ist nicht Voraussetzung für die Gültigkeit der SOKA-BAU-Bescheinigung.

Muster der Bescheinigung

Falls Ihre Bescheinigung abgelehnt wird, kann es hierfür folgende Gründe geben: 

  • Ihre Meldungen liegen nicht vollständig vor 
  • Zahlungen sind noch offen (Beiträge, Winterbaukonto, Zinsen, Säumniszuschläge)

Generell sind folgende Fristen wichtig für Sie:

1.    Die monatlichen Meldungen benötigen wir immer bis zum 15. des folgenden Monats. 

2.    Die Beiträge müssen wir spätestens am 28. des folgenden Monats erhalten haben.
 

 

Auskünfte über Ihre Nachunternehmer

Vor der Vergabe von Bauaufträgen an ein Bauunternehmen sollten Sie sich einen Eindruck über die Tariftreue des möglichen Nachunternehmers verschaffen, auch um das mögliche Haftungsrisiko nach § 14 AEntG besser beurteilen zu können. Dafür stellt SOKA-BAU eine Bescheinigung zur Verfügung, aus der Sie die Erfüllung der Meldungs- und Zahlungspflicht sowie die Anzahl der Beschäftigten, gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten ersehen können. So können Sie prüfen, ob es sich bei dem eingesetzten Nachunternehmen um ein tariftreues Unternehmen handelt. Diese Überprüfung sollte auch während der Baumaßnahme und spätestens noch einmal vor dem Ausgleich der Schlussrechnung erfolgen. Fordern Sie dafür einfach bei SOKA-BAU eine erweiterte SOKA-BAU-Bescheinigung oder Beitrags- und Meldebescheinigung an.

Muster: Erweiterte SOKA-BAU-Bescheinigung
Muster: Beitrags- und Meldebescheinigung

Unter BMBsoka-baude können Sie Ihre Bescheinigung beantragen. Bitte immer angeben, welche Bescheinigung Sie wünschen und, sofern vorhanden, Ihre Betriebskontonummer.

Für Betriebe im Tarifgebiet Berlin wird die Beitrags- und Meldebescheinigung von der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erstellt. Bitte fordern Sie diese Bescheinigungen direkt bei postsozialkasse-berlinde an.

Als Auftraggeber können Sie die Bestätigung bei SOKA-BAU jedoch nur einholen, wenn Sie über eine Vollmacht des Nachunternehmers verfügen.

Bitte lassen Sie diese Vollmacht von jedem Nachunternehmer ausfüllen (Kreuz bei SOKA-BAU setzen) und unterschreiben und senden Sie das Formular an BMBsoka-baude. Bitte geben Sie immer an, welche Bescheinigung Sie wünschen.

Das Formular können Sie auch für die Anforderung von Bescheinigungen bei der BG BAU bzw. bei Krankenkassen nutzen.

Sofern Sie die Vollmacht auch für den Abruf von Bescheinigungen bei der BG BAU einsetzen möchten, füllen Sie das Vollmachtsformular entsprechend aus (Kreuz bei der BG BAU setzen), drucken Sie es aus und senden Sie es unterschrieben – im Original – an das zuständige Regionalbüro der BG BAU. Weitere Informationen finden Sie unter www.bgbau.de.

Wenn Sie die Vollmacht auch für Bescheinigungen der Krankenkassen nutzen möchten, wählen Sie die zutreffende Krankenkasse im Klickdummy aus und senden sie die unterschriebene Vollmacht an die ausgewählte Krankenkasse.

Bürgenhaftung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beiträge für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer in voller Höhe an SOKA-BAU zu entrichten.

Seit 01.01.1999 gilt gemäß § 14 AEntG (§ 1a AEntG alte Fassung) hinsichtlich der Beitragsschuld gegenüber SOKA-BAU die selbstschuldnerische Bürgenhaftung für Urlaubskassenbeiträge.

Kommt ein Arbeitgeber seinen Beitragsverpflichtungen gegenüber SOKA-BAU nicht oder nicht vollständig nach, kann SOKA-BAU gemäß § 14 AEntG ggf. in Verbindung mit § 12 Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) dessen Auftraggeber oder die weiteren Auftraggeber hinsichtlich der Beitragsschuld für den Urlaubskassenbeitrag in Anspruch nehmen.

Die Auftraggeber sind dann berechtigt, Regress bei dem Arbeitgeber zu nehmen, der der eigentliche Beitragsschuldner ist.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Auftraggeberhaftung (PDF)

Im Hinblick auf die Bürgenhaftung gemäß § 14 AEntG haben die Tarifvertragsparteien gemeinsam mit SOKA-BAU ein sogenanntes Bürgenfrühwarnsystem entwickelt, das Betrieben ermöglicht, bei SOKA-BAU Auskünfte darüber einzuholen, ob der eingesetzte Nachunternehmer ordnungsgemäß am Sozialkassenverfahren teilnimmt.

Zu diesem Zweck wurde ein Vollmachtsformular entwickelt, mit dem der Nachunternehmer den Auftraggeber bevollmächtigt, Auskünfte hinsichtlich der konkret auf seinem Bauvorhaben eingesetzten Arbeitnehmer inklusive der gemeldeten Bruttolohnsummen monatlich einzuholen.

Gegen Vorlage dieser Vollmacht teilt SOKA-BAU dem Auftraggeber monatlich mit, ob die Meldung und Zahlung der Urlaubskassenbeiträge erfolgt ist oder ob und in welcher Höhe Beitragsrückstände bestehen.

Muster der Bescheinigung

 

Präqualifikation

Die Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A definierten Anforderungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und erleichtert Bauunternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Für die Betriebe ist dieses Verfahren einfach, kostengünstig und verwaltungsarm. Statt regelmäßig alle notwendigen Nachweise zusammenzustellen, erfolgt dies lediglich einmal gegenüber der vom Betrieb beauftragten Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle). Die anschließend erforderlichen, regelmäßigen Aktualisierungen übernimmt die PQ-Stelle.

SOKA-BAU erteilt – nach Vorlage einer auf die PQ-Stelle zertifizierten Vollmacht – die für die Präqualifikation erforderlichen Bescheinigungen (SOKA-BAU-Enthaftungsbescheinigung), wenn der Betrieb in der Vergangenheit seinen tarifvertraglichen Verpflichtungen vollständig und fristgerecht nachgekommen ist. Die Gültigkeitsdauer der von SOKA-BAU gestellten Enthaftungsbescheinigung kann bis zu sechs Monaten betragen.

Enthaftungsbescheinigung für die PQ-Stelle (Vollmacht, PDF)

Eine Präqualifikation kann bei den folgenden PQ-Stellen beantragt werden:

DQB Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbH
Abraham-Lincoln-Straße 30
65189 Wiesbaden
www.dqb.info

DVGW CERT GmbH
Josef-Wirmer-Straße 1–3
53123 Bonn
www.dvgw-cert.com

PöyryCert GmbH & Co. KG
Niederlassung Mainz
Binger Straße 14–16
55122 Mainz
www.poyry-pq.de

VMC Präqualifikation GmbH
Unter den Linden, 10117 Berlin
Ludwigstraße 8, 80539 München
Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
www.praequalifikationbau.de

Zertifizierung Bau GmbH
Kronenstraße 55–58
10117 Berlin
www.zert-bau.de

PQ-Bau GmbH
Linzer Straße 21
53604 Bad Honnef
www.pq-bau.com

Alle präqualifizierten Betriebe sind in einem öffentlich einsehbaren Register (www.pq-verein.de) gelistet. So kann sich jeder Auftraggeber vorab darüber informieren, ob sein potenzieller Nachunternehmer die Eignungsnachweise nach § 6 VOB/A erfüllt. Die hierfür erforderlichen Detailinformationen sind in diesem Register allerdings nur für Auftraggeber, die sich für das PQ-Verfahren angemeldet haben, einsehbar.

Bereits seit Ende 2009 hat SOKA-BAU in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien entschieden, Auftraggeber nicht mehr als Bürgen nach § 14 AEntG für präqualifizierte Nachunternehmer in Anspruch zu nehmen. Hintergrund für diese Entscheidung waren die zum 01.10.2009 erfolgten Einschränkungen der Haftung des Auftraggebers für die Sozialversicherungsbeiträge (§28e SGB IV) und für die Beiträge zur Unfallversicherung (§150 Abs. 3 SGB VII).

Solange ein Unternehmen präqualifiziert ist, sind dessen Auftraggeber von der Bürgenhaftung nach § 14 AEntG für die Beiträge zum Urlaubskassenverfahren bis zur Höhe des in der Enthaftungsbescheinigung angegebenen Beitragsanteils befreit.

Um die eigene Präqualifikation nicht zu gefährden, sind präqualifizierte Unternehmen verpflichtet, ihrerseits nur Nachunternehmer einzusetzen, die ebenfalls präqualifiziert sind bzw. eine auf den Auftrag bezogene Enthaftungsbescheinigung vorlegen.

Weitere Informationen zum Präqualifizierungsverfahren sind unter www.pq-verein.de einsehbar.

Enthaftungsbescheinigung für den Auftraggeber

Neben der Befreiung von der Bürgenhaftung durch die Präqualifikation, kann sich der Auftraggeber außerhalb des PQ-Verfahrens für ein konkretes Auftragsverhältnis von der Bürgenhaftung befreien, indem er nach Erteilung einer Vollmacht eine entsprechende SOKA-BAU-Enthaftungsbescheinigung für den eingesetzten Nachunternehmer direkt bei SOKA-BAU anfordert.

Wenn der Nachunternehmer in der Vergangenheit seinen tarifvertraglichen Verpflichtungen vollständig und fristgerecht nachgekommen ist, erteilt SOKA-BAU eine Enthaftungsbescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten. 

Enthaftungsbescheinigung für den Auftraggeber (Vollmacht, PDF)

Muster der Bescheinigung

Negativbescheinigung

Auch wenn der Betrieb aufgrund seines Tätigkeitsspektrums kein Baubetrieb im Sinne der Bautarifverträge ist, kann es erforderlich sein, eine sogenannte Negativbescheinigung von SOKA-BAU – beispielsweise bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen – vorzulegen.

Ihr Betrieb wurde von SOKA-BAU noch nicht geprüft und benötigt eine Negativbescheinigung? Nutzen Sie unser Online-Portal: SOKA-BAU-online.

Sofern Sie bereits eine Negativbescheinigung erhalten haben,  behält diese bis zu einer Änderung der betrieblichen Tätigkeit oder Betriebsstruktur ihre Gültigkeit.