Zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft
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Hintergrund
Seit Einführung der Rentenbeihilfe kamen weit über 1 Mio. Arbeitnehmer in den Genuss einer zusätzlichen Altersvorsorge. Bislang wurden rund 13,4 Mrd. EUR an Leistungen ausgezahlt.
Versichert im Rahmen der Rentenbeihilfe sind sowohl die gewerblichen Arbeitnehmer als auch die Angestellten. Ausgenommen sind lediglich geringfügig beschäftigte Angestellte und die leitenden Angestellten. Der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe gilt für Arbeitnehmer und Betriebe des Baugewerbes in ganz Deutschland. Er gilt auch für Betriebe in Berlin, die Betonwaren, Betonfertigteile und Betonwerksteine herstellen.
Versichert im Rahmen der Tarifrente Bau sind alle gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden. Ausgenommen sind geringfügig beschäftigte Angestellte und leitende Angestellte.
Beste Pensionskasse/Zusatzversorgungskasse 2017
