Wer sind wir ?

Als Sozialkasse der Bauwirtschaft leisten wir viel für Sie, Ihren Betrieb und die Branche. Erfahren Sie hier, was wir für Sie tun.

Die nächsten Schritte zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren

Ihre Teilnahme in vier einfachen Schritten:

1.

Anmeldung beim Arbeitgeber-Onlineservice

2.

Erteilung einer Vollmacht für Steuerberater / Lohnbüro

3.

Abgabe der Monatsmeldungen

4.

Sozialkassenbeiträge zahlen und Erstattungen erhalten

Wichtige Termine für Sie

15.

Abgabe der Meldung

Monatliche Meldung bis zum 15. des Folgemonats für jeden gewerblichen Arbeitnehmer.

28.

Zahlung der Beiträge

Die Zahlung der Sozialkassenbeiträge ist immer bis zum 28. des Folgemonats zu leisten.

Beispiel: Sie melden am 10.02. die Monatsmeldung für Januar. SOKA-BAU berechnet daraus die Beiträge und Erstattungen. Die Differenz zahlen Sie bis zum 28.02. oder Sie erhalten die Erstattung direkt ausgezahlt.

Sie wünschen persönliche Beratung? Buchen Sie jetzt einen Termin!

Webinare sind kostenfreie Online-Seminare, die es Ihnen ermöglichen, zu einem bestimmten Zeitpunkt bequem von Ihrem Computer aus an Schulungen teilzunehmen. Folgen Sie dem Live-Vortrag des Referenten und stellen Sie in einem Chatbereich Ihre Fragen.

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Ihr Referent

Michael Najman

Michael Najman ist Kundenberater im Außendienst und hat über 30 Jahre Erfahrung mit den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft. Neben den Webinaren führt er Vortragsveranstaltungen bei den Arbeitgeberverbänden, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Software-Dienstleister durch und berät als zuständiger Außendienstmitarbeiter die Arbeitgeber und Baulohn-Abrechner in Thüringen.

Gewinnspiel

Unter allen Webinar- Teilnehmern verlosen wir monatlich 2 kostenlose Expressanzeigen auf Deutschlands größter Jobbörse für Bauberufe im Wert von jeweils 230 EUR.

Zur Jobbörse

Weitere nützliche Informationen für Sie

Aktiv für die Bauwirtschaft

SOKA-BAU erfüllt eine Reihe von Leistungen. Erfahren Sie hier mehr.

Altersversorgung für Betriebsinhaber

Haben Sie sich schon um Ihre Altersversorgung gekümmert?

Berufsbildung

Bilden Sie aus? Dann erstatten wir Ihnen bis zu 38.000 EUR der Ausbildungskosten zurück.

Urlaubsverfahren

Haben Sie Arbeitnehmer? Im Urlaubsverfahren erstatten wir Ihnen die gesamte Urlaubsvergütung, die Sie an Ihre Arbeitnehmer ausgezahlt haben, zurück.

Bei Fragen helfen wir gerne

Baubetrieb mit Sitz in Deutschland

(Ausnahme Bayern und Berlin)

0611 707 5001

(MO-DO 8:00-17:00, FR 08-15:00 Uhr)

service-kundencenter@soka-bau.de

SOKA-BAU

Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden

Baubetrieb mit Sitz in Bayern

089 539 89-0
(MO-DO 07:30-12:00 und 12:30-16:30, FR 07:30-12:00 und 12:30-13:00 Uhr)

info@urlaubskasse-bayern.de

Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V.
Postfach 15 08 25
80045 München

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