Schon kurz nach 1945 zeichnete sich ab, dass für typische Probleme der Bauwirtschaft –
wie kurze Beschäftigungszeiten oder regelmäßige Arbeitsausfälle in den Wintermonaten – dringend eine Lösung gefunden werden musste. Die Tarifparteien waren sich einig, dass entsprechende Regelungen in Eigenregie, also ohne staatlich verordnete Maßnahmen, auf den Weg gebracht werden sollten. Die Verhandlungen zwischen den zuständigen Arbeitgeberverbänden und der Interessenvertretung der Arbeitnehmer führte zur Gründung der gemeinsamen Einrichtungen ULAK und ZVK.