Allgemeinverbindlicherklärung der Bau-Sozialkassentarifverträge

Heute hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) der vier Bau-Sozialkassentarifverträge zusammen mit der Urlaubsregelung Bayern veröffentlicht. Wie schon in der Vergangenheit hat das BMAS auch dieses Mal die AVE rückwirkend zum Tag des Inkrafttretens der Tarifverträge am 01.01.2019 erteilt. Die entsprechenden Bekanntmachungen sind mittels der Suchfunktion auf der Website des Bundesanzeigers hier zu finden. 

Die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (HDB, IG BAU und ZDB) haben in den im Herbst 2018 abgeschlossenen Tarifverträgen neben neuen Beitragssätzen mehrere Erleichterungen für die Kunden von SOKA-BAU vereinbart, darunter

• die grundsätzliche Saldierung von Beitrags- und Erstattungsleistungen,
• einen um 10 % reduzierten Verzugszinssatz auf 0,9 % pro Monat und
• eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Beitragsansprüche von vier auf drei Jahre.

Die vier allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge können Sie hier im Wortlaut abrufen:

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)
Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV)
Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

17.05.2019