SOKA-BAU

Meldeverfahren gemeinsamer Einrichtungen

Die Meldeverfahren von SOKA-BAU und der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes werden bis 2027 schrittweise auf das Meldeverfahren der Sozialversicherung umgestellt. Hierzu ist SOKA-BAU mit allen Baulohn-Partnern im Austausch und startet 2025 einen Pilotbetrieb. 

Aktuell ist die Abgabe der Meldungen für Baubetriebe und deren Dienstleister
über folgende Meldewege möglich:

  • Upload der Meldedaten über den Arbeitgeber-Onlineservice
  • Datentransfer der Meldedaten durch Rechenzentren über die eXtra-Schnittstelle

Ab Januar 2027 sind Meldungen nur noch aus einem Baulohn-Programm, das von SOKA-BAU und der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zertifiziert ist, über den Meldungskanal der Sozialversicherung (den GKV-Kommunikationsserver) möglich. 

Die Grundsätze, die das Verfahren regeln, wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 08.07.2024 genehmigt. 


War diese Seite hilfreich?