Fahrtkosten für Auszubildende
Die Kosten für die Fahrt zu überbetrieblichen Ausbildungsstätten werden Auszubildenden nach festgelegten Regeln erstattet.
Ein Teil der Ausbildung für Bauberufe findet in überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die dabei entstehenden Fahrtkosten werden den Auszubildenden vom Ausbildungszentrum auf Nachweis erstattet.
Erstattet werden Tickets des öffentlichen Nahverkehrs:
- Schülerticket (365-EUR-Ticket)
- 49-EUR-Ticket (Deutschlandticket)
- Schülerwochenkarte
- Schülermonatskarte
Bis drei Wochen Lehrgänge:
Erstattungen von Schülerwochentickets, Schülertickets oder 49-EUR-Ticket, je nachdem, was der Azubi vorlegt
Ab drei Wochen Lehrgänge:
Erstattung Schülermonatsticket/ 49-EUR-Ticket oder Schülerticket
Grundsätzlich bei Vorlage des 49-EUR-Tickets: Erstattung des Tickets (komplett)
Wenn sich ein Kurs über zwei Monate erstreckt, dann Erstattung von zwei mal 49-EUR-Ticket.
Im ersten Lehrjahr bei Nutzung des 365-EUR-Schülertickets: Komplette Erstattung. Ab zweitem Lehrjahr anteilsmäßige Erstattung (31 EUR pro Monat) des Tickets für die Zeiten, in denen Lehrgänge stattfinden – oder, wenn der Auszubildende kein Schülerticket besitzt, Erstattung von Wochen-, Monats- oder 49-EUR-Ticket.
Nutzung von Bahncard und ICE: Falls diese aufgrund der zurückzulegenden Wegstrecke günstiger als das 49 EUR-Ticket sind, werden diese ebenfalls erstattet.
Ausnahmefall:
Ist die Reisezeit aufgrund der Nutzung des 49-EUR-Tickets im Vergleich zur Fahrt mit dem Fernverkehr um mehr als 50 % länger, wird auch der Fernverkehr (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) erstattet.
Bei der Nutzung des eigenen PKW in diesen Fällen:
Falls der eigene PKW wegen einer schlechte ÖPNV-Anbindung genutzt wird, wird eine Kilometer-/Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer erstattet – maximal bis zu den Kosten des Fernverkehr-Tickets.
Azubis, die den eigenen PKW nutzen, erhalten als Erstattung die Kosten des 49-EUR-Tickets, beziehungsweise, wenn das Schülerticket im jeweiligen Bundesland erhältlich ist, werden 31 EUR pro Monat erstattet.
Ausnahmefall:
Falls der Auszubildende in einer schlecht durch den ÖPNV erschlossenen Region wohnt und dadurch mindestens 50 % länger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ausbildungszentren benötigt, kann das Ausbildungszentrum ebenfalls die Kilometer-/Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer erstatten. Maximal können in diesen Fällen 50 EUR pro Woche mit SOKA-BAU abgerechnet werden.