Betriebsrentenstärkungsgesetz
Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Kraft getreten („Betriebsrentenstärkungsgesetz“). Das Gesetz bietet zahlreiche Ansätze, bestehende bAV-Modelle zu überdenken.
Die neuen Regelungen auf einen Blick:
- Erhöhung des steuerfreien Rahmens
- Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
- Förderung von Geringverdienern
- Freibetrag in der Grundsicherung
- Vereinfachte Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusage bei Arbeitgeberwechsel
- bAV bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Schließung von Versorgungslücken nach ruhenden Arbeitsverhältnissen
- Verbesserung der zulagengeförderten Riester-Rente
- Sozialpartnermodell
Die Experten von SOKA-BAU beraten gerne zu den gesetzlichen Neuerungen: