Mindestlohn
Der Mindestlohn kann in einem Tarifvertrag oder gesetzlich festgelegt werden.
Aktuell gilt in der Baubranche der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt bis zum 31.12.2023 12,00 EUR brutto pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 auf 12,41 EUR und ein Jahr später auf 12,82 EUR. Er ist auch von Entsendebetrieben einzuhalten, gilt aber nicht für Schul- oder Orientierungspraktika, Auszubildende und in den ersten sechs Monaten für eingestellte Langzeitarbeitslose.