Tarifverträge sind allgemeinverbindlich
- Freitag, 12. April 2024
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat zwei Tarifverträge für das Baugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten sie für alle Baubetriebe und deren Beschäftigte.
Die Allgemeinverbindlicherklärungen für den Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV in der Fassung vom 13.12.2023) sowie den Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau in der Fassung vom 13.12.2023) wurden am 11.04.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Regelungen für VTV und TZA BAU gelten damit rückwirkend ab 01.01.2024.