SOKA-BAU

SOKA-BAU erleichtert Anmeldung für Neukunden

Angebot macht Prüfung über Teilnahmepflicht schneller – Verfahren ist einfach und verständlich

  • Dienstag, 20. Februar 2024

SOKA-BAU hat die Neuanmeldung für Baubetriebe und ihre Dienstleister vereinfacht und schneller gemacht. Der Service funktioniert über die Website www.soka-bau.de und steht seit kurzem zur Verfügung. Die Prüfung der Teilnahmepflicht an den Sozialkassenverfahren des Baugewerbes und die Anmeldung für die Kunden ist in wenigen Minuten möglich. Mit der Umstellung entfällt die bisherige Neukundenanmeldung über das Portal SOKA-BAU-Online und über den Papierbogen. 

Baubetriebe / Dienstleister, die noch nicht bei SOKA-BAU gemeldet sind, melden sich auf www.soka-bau.de unter Betrieb anmelden mit ihrer E-Mail-Adresse an. Danach können Daten für den eigenen Betrieb oder, als Dienstleister, Daten für Kunden eingegeben werden. Anschließend werden die Kunden schrittweise durch den Prozess geführt.

Der Betrieb erhält in Echtzeit ein Prüfungsergebnis. Die Bestätigung über die Teilnahmepflicht/ -berechtigung oder eine Negativbescheinigung wird auf postalischem Weg übermittelt. Mit einer Upload-Funktion können Mitgliedsbescheinigungen und andere erforderlichen Dokumente hochgeladen werden.

Erste Rückmeldungen der Kunden sind sehr positiv. Die Anmeldung werde als einfach und verständlich empfunden, berichtet SOKA-BAU. Auch der Internetauftritt von SOKA-BAU wurde kundenfreundlich umgestaltet. Neben einem modernen Design wurden alle Inhalte überarbeitet und die Seitenstruktur nach den häufigsten Kundenanliegen neu gegliedert.

Weitere Infos zur Neukundenanmeldung finden Sie auf der Website www.soka-bau.de unter Betrieb anmelden.


SOKA-BAU 

SOKA-BAU ist die Dachmarke für zwei gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.): Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) ist für die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung zuständig. Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) bietet allen Beschäftigten der Baubranche eine überbetriebliche zusätzliche Altersversorgung.

Pressekontakt

SOKA-BAU
Corinna Zimmer
Telefon: 0611 707-1412
E-Mail: presse@soka-bau.de

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