Meldungsabgabe jetzt auch im Arbeitgeber-Onlineservice möglich
- Montag, 14. Oktober 2024
Ab sofort können Betriebe ihre Monatsmeldung direkt im Arbeitgeber-Onlineservice abgeben – auch für zurückliegende Jahre.
Alle Nutzer des Arbeitgeber-Onlineservice, die eine schreibende Berechtigung haben, können nun direkt im Onlineservice folgende Meldungen abgeben:
- Monatsmeldung
- Korrekturen für bereits abgegebene Meldungen
- Nachmeldungen für zurückliegende Jahre
- Meldung der Ausbildungsvergütung
- Meldung zu Ausbildungsverlängerung und Ausbildungsende
- An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
- Änderung von Arbeitnehmerstammdaten
- Anlage von Schwerbehinderungszeiträumen
- Eingabe von Fremdzeiten
Die Meldungen werden zeitnah verarbeitet und das Ergebnis der Verarbeitung ist direkt im Arbeitgeber-Onlineservice zu sehen. Und über den Excel-Download am Ende der Eingabe können die Werte für den Abgleich und die Eingabe im Lohnprogramm einfach auf einen Blick angezeigt und abgespeichert werden.
Wo und wie die Meldungen abgegeben werden, zeigt ein kurzer Erklärfilm.
Betriebe in Bayern können sich zu Fragen rund um das Urlaubsverfahren an die Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes wenden.