SOKA-BAU

Der persönliche Geltungsbereich

  • Dienstag, 12. November 2024

Der persönliche Geltungsbereich im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) regelt, welche Personengruppen bei SOKA-BAU melde- und beitragspflichtig sind. Gleichzeitig können diese Personen Leistungen erhalten und somit besteht auch eine soziale Sicherung für die Beschäftigten der Baubranche. 

Der VTV gilt für alle Arbeitnehmer, die in einem Baubetrieb oder Betriebsteil arbeiten. Das bedeutet, dass der VTV nicht nur für klassische Bauarbeiter Anwendung findet, sondern für alle Beschäftigten eines Bauunternehmens, unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit. 

Gewerbliche Arbeitnehmer
- Gewerbliche Arbeitnehmer und gewerbliche Aushilfen (zum Beispiel Tätigkeiten auf der Baustelle)
- Reinigungskräfte für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes 

Angestellte
- (Werk-)Poliere und Baumaschinenfachmeister
- Kaufmännische und technische Angestellte
- Poliere ab einem Bruttoverdienst von 538 EUR 
- In der Handwerksrolle eingetragene Betriebsleiter/Konzessionsträger
- Kaufmännische und technische Auszubildende 

Auszubildende
- Gewerbliche Auszubildende
- Kaufmännische und technische Auszubildende

Nicht meldepflichtige Personengruppen
Es gibt einige Ausnahmen, die den persönlichen Geltungsbereich einschränken: 
- Praktikanten (Voraussetzung: zeitlich begrenzt, der Erwerb von Wissen steht im Vordergrund) 
- Beschäftigte in Einstiegsqualifizierung
- Im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer
- Im Handelsregister eingetragene Prokuristen mit Einzelprokura
- Leitende Angestellte – abhängig von den im Arbeitsvertrag festgelegten Vollmachten und Befugnissen
- Geringfügig beschäftigte Angestellte mit einem Bruttoverdienst von weniger als 538 EUR
- Inhaber eines Einzelunternehmens
- Gesellschafter, sofern keine versicherungspflichtige Tätigkeit im Unternehmen ausgeführt wird
- Beschäftige in einem ruhenden Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angestellte in Elternzeit) 

Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für die vorgestellten Personengruppen besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abgabe der monatlichen Meldungen und zur Zahlung der monatlichen Beiträge.

Arbeitnehmer haben durch die Melde- und Beitragspflicht des Arbeitgebers Anspruch auf bestimmte Leistungen wie Urlaubsgeld und Altersvorsorge. Gleichzeitig sind die Arbeitnehmer darauf angewiesen, dass ihre Arbeitgeber die Meldungen und Beiträge an SOKA-BAU entrichten, damit sie diese Leistungen auch tatsächlich erhalten können. 

Der persönliche Geltungsbereich ist klar definiert und erfordert eine sorgfältige Prüfung durch Arbeitgeber und deren Dienstleister sowie durch SOKA-BAU.

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