Änderungen der Beitragssätze und weitere tarifvertragliche Änderungen zum 01.07.2025
- Mittwoch, 18. Juni 2025

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV geeinigt, die zum 01.07.2025 in Kraft treten. Die Allgemeinverbindlichkeit wird in Kürze beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
Der Versand von gedruckten Bescheinigungen über gemeldete Daten an Betriebe und Arbeitnehmer soll sukzessive eingestellt werden. Diese Bescheinigungen sollen zukünftig digital über das SOKA-BAU-Portal bereitgestellt werden.
Für Auszubildende ist künftig laufend (und damit nicht nur im Auslernjahr) der gewährte Urlaub zu melden.
Die Erstattungsbeträge der Gebühren für Ausbildungstagewerke und Internatsunterbringung werden rückwirkend zum 01.05.2024 und zum 01.05.2025 erhöht. In Zukunft steigen die Erstattungsbeträge automatisch zu Jahresbeginn um jeweils 2 %, sofern die Tarifvertragsparteien keine anderen Werte festlegen.
Schließlich wurden die Beitragssätze angepasst. Ab 01.07.2025 gelten die folgenden Sätze:
Gewerbliche Arbeitnehmer
ab 01.07.2025
Tarifgebiet West
Urlaub 15,1 % (unverändert)
Berufsbildung 1,9 % (vorher 2,2 %)
Zusatzversorgung 3,2 % (unverändert)
Gesamtbeitrag 20,2 % (vorher 20,5 %)
Tarifgebiet Ost
Urlaub 15,1 % (unverändert)
Berufsbildung 1,9 % (vorher 2,2 %)
Zusatzversorgung 1,7 % (vorher 1,4 %)
Gesamtbeitrag 18,7 % (unverändert)
Tarifgebiet Berlin West
Urlaub 15,1 % (unverändert)
Berufsbildung 1,65 % (unverändert)
Zusatzversorgung 3,2 % (unverändert)
Sozialaufwendungen 5,7 % (unverändert)
Gesamtbeitrag 25,65 % (unverändert)
Tarifgebiet Berlin Ost
Urlaub 15,1 % (unverändert)
Berufsbildung 1,65 % (unverändert)
Zusatzversorgung 1,7 % (vorher 1,4 %)
Sozialaufwendungen 5,7 % (unverändert)
Gesamtbeitrag 24,15 % (vorher 23,85 %)
Angestellte
ab 01.07.2025
Beitrag Berufsbildung (monatlich) 18 EUR (unverändert)
Beitrag Berufsbildung (arbeitstäglich) 0,90 EUR (unverändert)
Tarifgebiet West
Beitrag Zusatzversorgung (monatlich) 67 EUR (unverändert)
Beitrag Zusatzversorgung (arbeitstäglich) 3,35 EUR (unverändert)
Tarifgebiet Ost
Zusatzversorgung (monatlich) 42,50 EUR (vorher 35 EUR)
Zusatzversorgung (arbeitstäglich) 2,13 EUR (vorher 1,75 EUR)
Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmer
ab 01.07.2025
Tarifgebiet West
Monatlich 3,2 % der Bruttolohnsumme, basierend auf zuletzt gemeldetem Bruttostundenlohn und 173 Stunden pro Monat (vorher 78 EUR)
Tarifgebiet Ost
Monatlich 3,2 % der Bruttolohnsumme, basierend auf zuletzt gemeldetem Bruttostundenlohn und 173 Stunden pro Monat (vorher 15 EUR)
Dienstpflichtige Angestellte
ab 01.07.2025
Tarifgebiet West
Monatlich 67 EUR (unverändert)
Kalendertäglich 2,23 EUR (unverändert)
Tarifgebiet Ost
Monatlich 42,50 EUR (vorher 27,50 EUR)
Kalendertäglich 1,42 EUR (vorher 0,92 EUR)
Die Beiträge für Auszubildende bleiben bei 20 EUR pro Monat.
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