Änderung Beitragssatz Pflegeversicherung bei Urlaubsabgeltung
Seit dem 01.07.2023 gelten neue Sätze in der Pflegeversicherung (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz).
- Dienstag, 18. Juli 2023
Der gesetzliche Beitragssatz in der Pflegeversicherung erhöht sich von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Arbeitnehmer erhalten hierauf vom 2. bis zum 5. Kind einen Abschlag in Höhe von 0,25 Prozent pro Kind. Der Abschlag entfällt, sobald das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Verstirbt ein Kind vor der Vollendung des 25. Lebensjahres, bleibt der Abschlag erhalten.
Der Arbeitgeberanteil beträgt unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,7 Prozent (in Sachsen: 1,2 Prozent).
Kinderlose Arbeitnehmer (ab dem 24. Lebensjahr) zahlen einen Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung. Dieser erhöht sich ab dem 01.07.2023 von 0,35 auf 0,6 Prozent.
Anzahl Kinder | PV-Beitrag Arbeitnehmer | PV-Beitrag Arbeitgeber | PV-Beitrag gesamt |
0 | 2,30 % | 1,70 % | 4,00 % |
1 | 1,70 % | 1,70 % | 3,40 % |
2 | 1,45 % | 1,70 % | 3,15 % |
3 | 1,20 % | 1,70 % | 2,90 % |
4 | 0,95 % | 1,70 % | 2,65 % |
5+ | 0,70 % | 1,70 % | 2,40 % |
Falls Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung beantragen, benötigen wir als Nachweis eine Kopie der Geburtsurkunde für jedes Kind.