Tarifrente Bau

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben eine bundesweit geltende überbetriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer und Auszubildende auf den Weg gebracht: die Tarifrente Bau. Sie gilt seit 01.01.2016 und ist eine Weiterentwicklung des seit 1957 allgemeinverbindlichen, teilweise umlagefinanzierten Systems der sogenannten Rentenbeihilfe.

Die Umstellung auf eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung wurde notwendig, um eine branchenspezifische Antwort auf die zukünftig deutlich niedrigere gesetzliche Rente zu geben. Auch dem verringerten gesetzlichen Schutz gegen Invalidität und dem drohenden Fachkräftemangel wird dadurch entgegengewirkt. Sie sichert eine attraktive Zusatzversorgung gerade auch für Beschäftigte am Bau in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Diese Arbeitnehmer bekämen ohne die allgemeinverbindliche Tarifrente Bau in aller Regel keine betriebliche Altersversorgung angeboten.

Mit der Tarifrente Bau etabliert die Bauwirtschaft eine zukunftssichere zusätzliche Altersversorgung, die neben attraktiven Zusatzrenten für die Beschäftigten auch stabile Beiträge für die Arbeitgeber mit sich bringt. Die Tarifrente Bau wird bundesweit und damit auch für alle Beschäftigten in den neuen Bundesländern sowie für Auszubildende gelten.

In den alten Bundesländern erhalten Beschäftigte, die am 31.12.2015 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und/oder Beschäftigte, die nach diesem Stichtag erstmals in das Baugewerbe eintreten, eine Tarifrente Bau-Absicherung. Für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2016 schon im Baugewerbe tätig waren und das 50. Lebensjahr zum Stichtag vollendet haben, gilt ihre bisherige Rentenbeihilfe weiter.

Die Leistungen der Tarifrente Bau folgen einem einfachen Prinzip: Aus jedem monatlichen Beitrag des Arbeitgebers entsteht sofort ein Versorgungsbaustein, der von Anfang an die Zusatzrente erhöht. Die Summe der Versorgungsbausteine bis zum Rentenbeginn ergibt die dem Arbeitnehmer zustehende Altersrente. Der Beitrag für die Tarifrente Bau wird wie bisher bei gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme festgelegt. Für Angestellte wird ein fester Monatsbeitrag erhoben. Die Tarifrente Bau wird auch Arbeitnehmern zugutekommen, die eine Erwerbsminderungs- bzw. eine Unfallrente erhalten. Dabei wird auf Basis der Beiträge der letzten 36 Monate eine fiktive unveränderte Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr unterstellt. Die so errechnete Rente wird dem Erwerbsminderungs- bzw. Unfallrentner ausgezahlt. Außerdem erhalten Arbeitnehmer bei Insolvenz ihres Arbeitgebers fehlende Beitragszahlungen bis zu drei Monaten gutgeschrieben.

Auf diese Weise bleibt auch in der neuen Tarifrente Bau der schon die bisherige Rentenbeihilfe prägende Solidaritätsgedanke erhalten. Sichergestellt ist auch, dass durch die Einführung der Tarifrente Bau Arbeitnehmer, die am 31.12.2015 jünger als 50 waren und schon unverfallbare Anwartschaften in der Rentenbeihilfe erworben haben, nicht schlechter gestellt werden. Denn bei der Prüfung der Rentenansprüche wird ein Günstigkeitsvergleich nach dem alten und dem neuen System durchgeführt. Der Arbeitnehmer erhält mindestens die Leistung, die ihm bei Fortgeltung des Altsystems zugestanden hätte.

Die Tarifrente Bau stellt die überbetriebliche Altersversorgung auf ein stabileres Fundament. Damit erhöht sie die Attraktivität der Bauwirtschaft und trägt zur Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewinnung bei.

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Häufig gestellte Fragen

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe

Die 1957 eingeführte Rentenbeihilfe ist überwiegend umlagefinanziert. Aufgrund des demografischen Wandels und der über viele Jahre rückläufigen Zahl von Arbeitnehmern in der Bauwirtschaft stehen immer weniger Bauarbeitnehmern immer mehr Rentenbeihilfebezieher gegenüber.

Die Tarifrente Bau hingegen ist kapitalgedeckt und damit gegenüber den Auswirkungen des demografischen Wandels immun. Außerdem sollen die Beschäftigten in den neuen Bundesländern, die bisher keine Rentenbeihilfe erhalten konnten, mit in die Altersvorsorge der Bauwirtschaft einbezogen werden.

Eine attraktive tarifvertragliche Altersversorgung ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Bauwirtschaft.
 

Die Tarifrente Bau gilt :                                          

  • für alle Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2015 erstmals in die Bauwirtschaft eintreten;
  • für alle Arbeitnehmer in Baubetrieben in den neuen Bundesländern;
  • für alle Auszubildenden;
  • für alle Arbeitnehmer, die vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre waren.