Renteninformation

Gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende erhalten von SOKA-BAU einmal jährlich eine Renteninformation. Diese Information erhält jeder, der Ansprüche auf eine zukünftige Altersversorgung erworben hat – aus der Rentenbeihilfe, Tarifrente Bau oder beiden Verfahren.

Häufige Fragen zur Renteninformation Rentenbeihilfe

Häufige Fragen zur Renteninformation Tarifrente Bau

Häufige Fragen zur Renteninformation BauRente ZukunftPlus

Häufige Fragen zu den gesetzlichen Informationspflichten

Häufige Fragen zur Renteninformation Rentenbeihilfe

Der ergibt sich aus Ihrer bisherigen Beschäftigung im Baugewerbe, also wie viele Monate Sie bisher im Baugewerbe gearbeitet haben. Der Wert erhöht sich nicht jeden Monat, sondern immer mit Erreichen bestimmter Stufen (36, 120, 180, 240, 330, 360 und 440 Monate Beschäftigung im Baugewerbe). Das sind die "Wartezeitstufen". Je höher die Stufe, desto höher auch die "bisher erreichte Rente".

Für Beschäftigte, die zuletzt in einem Betrieb des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschlands tätig waren, gelten geringfügig andere Leistungen und Wartezeitstufen.

Grundlage für die Hochrechnung sind die Monate, die Sie im Vorjahr im Baugewerbe gearbeitet haben. Diese Beschäftigungszeiten haben wir hochgerechnet auf die voraussichtlichen "Wartezeitstufen" (siehe oben, Frage 1), die Sie bis zu Ihrem individuellen Renteneintrittsalter erreichen können. Der individuelle Rentenbeginn – mit 65, 66 oder 67 Jahren – ist immer abhängig vom Geburtsjahr. 

Weil Sie im Vorjahr nicht im Baugewerbe tätig waren. Die Beträge in der Renteninformation beziehen sich immer auf das Vorjahr. Wenn Sie wieder anfangen, im Baugewerbe zu arbeiten, werden Sie nächstes Jahr in Ihrer Renteninformation die Entwicklung der voraussichtlichen Rente sehen.

Es ist auch möglich, dass Sie nur sehr wenige Monate im Baugewerbe gearbeitet haben. Dann erreichen Sie bei der Hochrechnung keine höhere Wartezeitstufe und damit auch keine höhere Rente.

Weil Sie jetzt schon eine garantierte Rentenleistung erworben haben.

Weitere grundlegende Details zur betrieblichen Altersversorgung von SOKA-BAU finden Sie unter Gesetzliche Informationspflichten.

Ja, Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Beiträge für eine zusätzliche Altersversorgung. Geregelt ist das in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Nein, die müssen Sie beantragen. Sobald Sie eine gesetzliche Rente beziehen, egal ob Altersrente, eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Unfallrente, können Sie Ihre Rente beantragen. Rufen Sie uns einfach an. Wir senden Ihnen dann einen Antrag zu.

Wenn Sie zum Beispiel folgende Rentenarten beziehen, können Sie den Antrag stellen:

  • Altersrente
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (früher: Berufsunfähigkeitsrente)
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung (früher: Erwerbsunfähigkeitsrente)
  • Unfallrente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %

Mehr Informationen zur Antragsstellung und weiteren gesetzlichen Rentenarten finden Sie hier.

Ja, wenn Sie eine Unfallrente von der BG Bau beziehen, mit mindestens 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Nein. Sie erhalten mindestens die Rente, die einer Rentenbeihilfe zum Zeitpunkt Ihres Renteneintritts entsprechen würde. Wir führen automatisch einen Günstigkeitsvergleich für Sie durch. In Ihrer Renteninformation haben wir das bereits berücksichtigt.

Der zu bezahlende Beitrag an die Krankenkasse und Pflegeversicherung hängt von den gesetzlichen Freibeträgen bzw. Freigrenzen ab. Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Regelungen konkret auf ihre individuelle Situation auswirken, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Krankenkasse.

Wenn Sie eine Leistung von uns erhalten, müssen Sie darauf in der Regel Steuern bezahlen. Das liegt daran, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge unversteuert einzahlen konnte. Wieviel Steuern Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab.

Häufige Fragen zur Renteninformation Tarifrente Bau

Die Höhe der Tarifrente Bau ist abhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge während Ihrer Beschäftigung im Baugewerbe. Die Tarifrente Bau gibt es erst seit Anfang 2016. Der monatliche Betrag auf Ihrer Renteninformation zeigt Ihnen den aktuellen Stand. Die monatliche Rente steigt, wenn Sie weiterhin im Baugewerbe beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber weiter Beiträge für Sie einzahlt. Grundsätzlich gilt, dass jeder Beitrag Ihren späteren Anspruch auf Rente erhöht.

Für die Beträge unter „Ihre voraussichtliche Rente“ gehen wir davon aus, dass für Sie bis zum Renteneintritt im gleichen Umfang wie im Durchschnitt der letzten 12 Monate Beiträge gezahlt werden. Dabei berechnen wir die Rente mit einer garantierten Verzinsung von 1,25 % sowie einer angenommenen Verzinsung von 3,4 %.

Weil Sie jetzt schon eine garantierte Rentenleistung erworben haben.

Weitere grundlegende Details zur betrieblichen Altersversorgung von SOKA-BAU finden Sie unter Gesetzliche Informationspflichten.

Ja, Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Beiträge für eine zusätzliche Altersversorgung. Geregelt ist das in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Sobald Sie eine gesetzliche Rente beziehen, egal ob Altersrente, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Unfallrente, können Sie Ihre Rente beantragen. Rufen Sie uns einfach an. Wir senden Ihnen dann einen Antrag zu.

Wenn Sie zum Beispiel folgende Rentenarten beziehen, können Sie den Antrag stellen:

  •  Altersrente
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Unfallrente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %

Ja, wenn Sie mindestens 36 Monate im Baugewerbe beschäftigt waren und eine Unfallrente von der BG Bau beziehen, mit mindestens 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit.
 

Der zu bezahlende Beitrag an die Krankenkasse und Pflegeversicherung hängt von den gesetzlichen Freibeträgen bzw. Freigrenzen ab. Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Regelungen konkret auf ihre individuelle Situation auswirken, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Krankenkasse.

Wenn Sie eine Leistung von uns erhalten, müssen Sie darauf in der Regel Steuern bezahlen. Das liegt daran, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge unversteuert einzahlen konnte. Wieviel Steuern Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab.

In der Renteninformation sehen Sie Ihren momentanen Anspruch. Dieser ist abhängig von den insgesamt eingezahlten Beiträgen Ihrer Arbeitgeber und der Dauer der Beschäftigung im Baugewerbe.

Die Tarifrente Bau hat eine Rentengarantie von 60 Monaten. Im Todesfall in den ersten 60 Monaten ab Rentenbeginn erhalten Hinterbliebene die Leistungen weiter, bis 60 Monatsrenten gezahlt wurden.

Stirbt ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Rentenbeginns, zahlt SOKA-BAU die für die Tarifrente Bau gezahlten Beiträge an leistungsberechtigte Hinterbliebene im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen (derzeit maximal 8.000 EUR) zurück.

Anspruch auf Todesfallleistungen haben Witwe/r, gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und waisenrentenberechtigte Kinder bis längstens zum vollendeten 25. Lebensjahr. Bei mehreren leistungsberechtigtenr Kindern wird die Leistung zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Es gibt Unterschiede in der Berechnung der Beiträge. Für gewerbliche Arbeitnehmer zahlt der Betrieb die Beiträge prozentual vom Bruttolohn, bei Angestellten und Auszubildenden ist dies ein fester Beitrag. Die Summe aller für Sie eingezahlten Beiträge zur Tarifrente Bau wird in Ihrer Renteninformation ausgewiesen. 

Häufige Fragen zur Renteninformation BauRente ZukunftPlus

Die Höhe Ihrer Tariflichen Zusatzrente ist abhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge. Die Renteninformation weist den aktuell vertraglich vereinbarten Beitrag aus. Die monatliche Rente steigt, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber weiterhin Beiträge einzahlen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Beitrag Ihren späteren Anspruch auf Rente erhöht.

Bei den Beträgen unter „Ihre voraussichtliche Rente“ gehen wir davon aus, dass Sie oder Ihr Arbeitgeber bis zum Renteneintritt Beiträge wie zuletzt in gleicher Höhe weiterzahlen. Dabei berechnen wir die Rente mit einer garantierten Verzinsung sowie einer angenommenen Verzinsung im Rentenalter von 63, 65 und 67 Jahren.

Der Stichtag in der Renteninformation ist unterschiedlich und wird im Anschreiben angegeben. 

Weil Sie jetzt schon eine garantierte Rentenleistung erworben haben.

Wir setzen die neuen gesetzlichen Anforderungen der Informationspflichten in Stufen um. Ab 2022 werden Sie zusätzlich zu den Rentenwerten auch wieder die Kapitalbeträge ausgewiesen bekommen.

Wir weisen Ihnen in der Renteninformation die gesamte bisher eingezahlte Beitragssumme  zum Zeitpunkt des Briefdatums aus.

Sobald Sie eine gesetzliche Rente beziehen, egal ob eine Altersrente oder unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Tarif eine Erwerbsminderungsrente, können Sie Ihre Rente beantragen. Rufen Sie uns einfach an. Wir senden Ihnen dann einen Antrag zu. 

Der zu bezahlende Beitrag an die Krankenkasse und Pflegeversicherung hängt von den gesetzlichen Freibeträgen bzw. Freigrenzen ab. Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Regelungen konkret auf Ihre individuelle Situation auswirken, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Krankenkasse.

Wenn Sie eine Leistung von uns erhalten, müssen Sie darauf in der Regel Steuern bezahlen. Das liegt daran, dass üblicherweise Ihr Arbeitgeber die Beiträge unversteuert einzahlen konnte. Wieviel Steuern Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. 

Grundsätzlich zahlt SOKA-BAU monatliche Renten aus. Unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Tarif kann das Kapital ausgezahlt werden.