SOKA-BAU

Renteninformation

Alle, die Ansprüche auf eine Altersvorsorge aus der Rentenbeihilfe, Tarifrente Bau oder der BauRente ZukunftPlus erworben haben, erhalten von SOKA-BAU einmal jährlich eine Renteninformation.

Die Renteninformation weist aus, welche Rentenansprüche zum 31.12. des vorangegangenen Kalenderjahres bereits erreicht wurden und wie sich diese in der Zukunft entwickeln könnten. Von der späteren Rente werden gegebenenfalls Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Genaue Auskünfte hierzu können Steuerberater oder die Krankenkasse erteilen.

Der ausgewiesene Anspruch ist von den bisher eingezahlten Beiträgen und bei der Rentenbeihilfe zusätzlich von der Dauer der Beschäftigung im Baugewerbe abhängig.

Rentenbeihilfe

Die Beiträge für die Rentenbeihilfe werden von den Bauarbeitgebern gezahlt. Der Betrag unter „Ihre bereits erreichte Rente“ ergibt sich daraus, wie viele Monate bisher im Baugewerbe gearbeitet wurden. Die Rente erhöht sich immer mit Erreichen bestimmter sogenannter Wartezeitstufen (36, 120, 180, 240, 330, 360 und 440 Monate Beschäftigung im Baugewerbe). 

Grundlage für die Hochrechnung des Betrags unter „Ihre voraussichtliche Rente“ sind die Monate, die im Kalenderjahr vor dem Stichtag der Renteninformation (31.12.) im Baugewerbe gearbeitet wurden. Unter der Annahme, dass bis zum Renteneintritt jährlich genauso viele Monate gearbeitet werden wie im vorangegangen Jahr, wurden diese Beschäftigungszeiten hochgerechnet auf die voraussichtlichen oben genannten Wartezeitstufen, die bis zum individuellen Renteneintrittsalter erreicht werden können. Der individuelle Rentenbeginn – mit 65, 66 oder 67 Jahren – ist abhängig vom Geburtsjahr. Selbstverständlich kann die Rentenbeihilfe auch bei einem vorzeitigen Rentenbezug beantragt werden.

Für Beschäftigte, die zuletzt in einem Betrieb des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland tätig waren, gelten geringfügig andere Leistungen und Wartezeitstufen.

Wenn ein Arbeitnehmer im Vorjahr nicht im Baugewerbe tätig war sind die bereits erreichte und die voraussichtliche Rente gleich.

Tarifrente Bau

Die Höhe der Tarifrente Bau ist abhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge während der Beschäftigung im Baugewerbe. Die Beiträge werden von den Bauarbeitgebern gezahlt. Die Renteninformation zeigt den bereits erreichten Stand dieser Rente. Jeder weitere Beitrag erhöht den späteren Anspruch, die monatliche Rente steigt also bei weiterer Beschäftigung im Baugewerbe.

Für die Beträge unter „Ihre voraussichtliche Rente“ wird davon ausgegangen, dass bis zum Renteneintritt die gleichen Beiträge wie im Durchschnitt der letzten zwölf Monate gezahlt werden. 

BauRente ZukunftPlus

Die Höhe der freiwilligen BauRente ZukunftPlus ist abhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge. Die Renteninformation weist den aktuell vertraglich vereinbarten Beitrag aus. Grundsätzlich gilt, dass jeder Beitrag den späteren Anspruch auf Rente erhöht, die monatliche Rente also steigt, wenn weiterhin Beiträge eingezahlt werden.

Bei der BauRente ZukunftPlus kann unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Tarif statt einer Rente auch das Kapital ausgezahlt werden.
 


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