Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Informationen für Arbeitnehmer

Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Kraft getreten. Das Gesetz bietet zahlreiche Ansätze, bestehende bAV-Modelle zu überdenken und beinhaltet einen hohen Informationsbedarf.
 
Antworten auf Fragen wie "worum geht es?", "was ist neu?", "was ändert sich für mich als Arbeitnehmer, wenn ich bereits eine betriebliche Altersvorsorge habe?", "wie kann ich die neuen Möglichkeiten nutzen?" vermitteln wir Ihnen gerne.
  
Die neuen Regelungen auf einen Blick:

  • Erhöhung des steuerfreien Rahmens
  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
  • Förderung von Geringverdienern
  • Freibetrag in der Grundsicherung
  • Vereinfachte Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusage bei Arbeitgeberwechsel
  • bAV bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • Schließung von Versorgungslücken nach ruhenden Arbeitsverhältnissen
  • Verbesserung der Zulagen geförderten bAV-Riester
  • Sozialpartnermodell

Sie möchten eine kostenlose Beratung oder Sie haben weitergehende Fragen? Schreiben Sie uns!  Unsere Experten geben Ihnen gerne alle relevanten Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen.

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