SOKA-BAU

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Kraft getreten („Betriebsrentenstärkungsgesetz“). Das Gesetz bietet zahlreiche Ansätze, bestehende bAV-Modelle zu überdenken.

Die neuen Regelungen auf einen Blick:

  • Erhöhung des steuerfreien Rahmens
  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
  • Förderung von Geringverdienern
  • Freibetrag in der Grundsicherung
  • Vereinfachte Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusage bei Arbeitgeberwechsel
  • bAV bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • Schließung von Versorgungslücken nach ruhenden Arbeitsverhältnissen
  • Verbesserung der Zulagen geförderten bAV-Riester
  • Sozialpartnermodell

Die Experten von SOKA-BAU beraten gerne zu den gesetzlichen Neuerungen:


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