BauRente ZukunftPlus

Altersvorsorge mit einem starken Partner

Die gesetzliche Rente allein wird später nicht mehr reichen. Jeder muss also selbst vorsorgen. Die BauRente ZukunftPlus wurde speziell für die Baubranche entwickelt und wird den Anforderungen der Arbeitnehmer im Baugewerbe in besonderem Maße gerecht.

Mit SOKA-BAU, einer der größten Pensionskassen Deutschlands, sind Sie auch im Alter bestens abgesichert.

Ihre Vorteile
  • Jeder Beitrag ist ein Baustein für Ihre Rente
  • Keine Provisionen für Vermittler
  • Bei Arbeitgeber- und Branchenwechsel zu gleichen Konditionen ohne Gebühren weiterführbar
  • Vertragsänderungen wie Beitragsfreistellung oder Beitragsänderungen ohne Gebühren möglich
  • Keine Anrechnung beim Arbeitslosengeld II („Hartz-IV-Festigkeit“)
Die Finanzierung der BauRente ZukunftPlus erfolgt in zwei Teilen:
  • Mit dem tariflich vorgesehenen Arbeitgeberanteil
  • Mit der Umwandlung eines kleinen Teils des Lohns oder Gehalts des Arbeitnehmers

Die BauRente ZukunftPlus lässt sich aber auch mit reinem Arbeitgeberbeitrag finanzieren.

Geringer Einsatz – große Leistung

Die Umwandlung eines kleinen Teils Ihres Bruttolohns oder -gehalts in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Das heißt für Sie: 90 Euro monatlich ansparen und nur rund 48 Euro für Ihre BauRente ZukunftPlus selbst zahlen. Werfen Sie dazu einen Blick in unser Rechenbeispiel.

Tarifinformationen

Maßgebend für die Leistungsmerkmale aller Tarife sind die Versicherungsbedingungen (TZR-2017)

  • Lebenslange Altersrente ohne Todesfallleistung
  • Lebenslange Altersrente
  • Wahlrecht auf Verrentung des vorhandenen Kapitals bei Bezug einer laufenden Rente wegen Erwerbsminderung
  • Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn: Sterbegeld in Höhe der gezahlten Beiträge (Sterbegeld max. 8.000 Euro, Verwendung eines übersteigenden Teils als Altersrente für Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährten)
  • Bei Tod nach Rentenbeginn: Rentengarantie von insgesamt 15 Jahren
  • Lebenslange Altersrente
  • Anteilige Hinterbliebenenrente (Ehe- oder eingetragene Lebenspartner) bei Tod des Versicherten in Höhe der bis dahin erworbenen Altersrentenansprüche
  • Lebenslange Altersrente
  • Anteilige Hinterbliebenenrente (Ehe- oder eingetragene Lebenspartner) bei Tod des Versicherten in Höhe der bei unveränderter Beitragszahlung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres erreichbaren Altersrentenansprüche
  • Wartezeit von 36 Monaten mit eingeschränktem Versicherungsschutz
Beratung

Sie möchten sich näher informieren? Gerne beantworten wir alle Fragen rund um die BauRente ZukunftPlus:

SOKA-BAU
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 707-3400
Fax: 0611 707-4548
E-Mail: zukunftplussoka-baude
 

Häufig gestellte Fragen

Das Baugewerbe war die erste Branche, die den Arbeitnehmern mit dem Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) den Aufbau einer kapitalgedeckten zusätzlichen Altersversorgung ermöglichte.

Die BauRente ZukunftPlus steht allen Baubetrieben mit ihren Beschäftigten und auch sehr vielen baunahen Betrieben unabhängig von der Betriebsgröße zur Verfügung.

Natürlich können Sie auch mehr einzahlen. Im Interesse der späteren Rentenhöhe ist ein deutlich höherer Eigenanteil empfehlenswert.

Grundsätzlich kann ein Beitrag in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei zugunsten der Altersvorsorge an eine Pensionskasse gezahlt werden. Im Jahr 2023 sind das 3.504 EUR bzw. 292 EUR monatlich.

Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) zum 01.01.2018 wurde der Förderrahmen von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze erweitert (§ 3 Nr. 63 EStG). Das heißt konkret: Weitere 3.504 EUR/Jahr können steuerfrei angespart werden.

Der bisherige Steuerfreibetrag von 1.800 EUR pro Jahr entfällt. Beiträge nach § 40 b EStG (Pauschalversteuerung) werden innerhalb des Förderrahmens angerechnet.

Für die Höhe der maximal möglichen Entgeltumwandlung im Rahmen der Tariflichen Zusatzrente (BauRente ZukunftPlus) muss berücksichtigt werden, ob der Arbeitgeber bereits steuerfrei Beiträge an eine Pensionskasse zahlt, z. B. für die tarifliche Zusatzversorgung im Baugewerbe (Rentenbeihilfe/Tarifrente).

Für die Ausschöpfung des maximalen Steuer- und Sozialversicherungsfreibetrages ist die Reihenfolge, in der die einzelnen Beiträge zu berücksichtigen sind, zwingend vorgeschrieben. Für das Baugewerbe gilt folgende Abfolge:

1. Arbeitgeberbeiträge zur tariflichen Zusatzversorgung (Rentenbeihilfe/Tarifrente Bau)
2. Arbeitgeberbeiträge zur tariflichen Zusatzrente (BauRente ZukunftPlus)
3. Arbeitnehmerbeiträge aus Entgeltumwandlung zur tariflichen Zusatzrente (BauRente ZukunftPlus)

Mit Abschluss eines Vertrages ZukunftPlus verzichtet man nicht auf die VWL, sondern nur auf den Arbeitgeberzuschuss zur VWL. Da dieser Arbeitgeberzuschuss steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, verbleibt dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeberzuschuss zu den VWL netto nur rund die Hälfte.

Wesentlich vorteilhafter ist es, jeden Monat 30,68 Euro brutto für netto ohne Abzüge als Zuschuss vom Arbeitgeber zur Altersvorsorge zu bekommen.

Der vereinbarte Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) ist vom Arbeitgeber entsprechend der gewählten Zahlungsweise einzelvertraglich auf folgendes Konto unter Angabe der Vertragsnummer zu überweisen:

Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main
IBAN: DE54 5005 0000 0025 0000 01
BIC: HELA DE FF

Fälligkeit: Der Beitrag ist mit der entsprechenden Entgeltabrechnung zu zahlen, spätestens bis zum 15. des Folgemonats.

Damit die Beitragszahlungen dem Vertrag zugeordnet werden können, ist es wichtig, dass im Verwendungszweck die Vertragsnummer angegeben ist. Bitte keine Überweisung ohne Vertragsnummer vornehmen!

Auf Wunsch ist auch Lastschrifteinzug möglich.

Bei der BauRente ZukunftPlus besteht in der betrieblichen Altersversorgung die Möglichkeit, seine Eigenbeiträge sozialversicherungsfrei und steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG), das heißt aus dem Brutto, zu zahlen. Damit verbunden sind hohe Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse. 

Weiterführende Informationen & Downloads

Verbraucherschlichtung

Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle freiwillig bereit. Unsere Kunden können sich hierzu an das Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl oder über www.verbraucher-schlichter.de wenden. Arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind vom Schlichtungsverfahren ausgenommen.