Ich habe noch Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2022 – kann ich mir diese auszahlen lassen?
Nein, auszahlen nicht, aber generell können Sie Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2022 bis zum 31.12.2023
nehmen. Resturlaubsansprüche aus Saison-KUG können Sie auch bis zum 31.12.2023 nehmen.
Ist das nicht möglich, können Sie sich diese vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 entschädigen, also
auszahlen lassen.
Resturlaubsansprüche aus Krankheit können Sie noch bis zum 31.03.2024 bei Ihrem Arbeitgeber nehmen.