Winterbeschäftigungsumlage

SOKA-BAU zieht im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Winterbeschäftigungsumlage ein, da die Berechnungsgrundlage sowie die Fälligkeitstermine der Winterbeschäftigungsumlage und der Sozialkassenbeiträge identisch sind.

Die Winterbeschäftigungsumlage ist ein monatlich zu leistender Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieser dient dazu, ergänzende Leistungen des Saison-Kurzarbeitergeldes (ehemals: Schlechtwettergeld) zu finanzieren (Hinweisblatt der Bundesagentur für Arbeit).  Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine finanzielle Hilfe für Betriebe des Baugewerbes. Sie können dadurch saisonbedingte Entlassungen vermeiden und Fachkräfte langfristig sichern.    

Die Winterbeschäftigungsumlage beträgt 2,0 % der Bruttolohnsumme aller im Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat den gesamten Umlagebetrag von 2,0 % abzuführen. Falls der Arbeitgeber dies wünscht und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Winterbeschäftigungsumlage in die Saldierung der Sozialkassenbeiträge einbezogen werden. Hierfür muss die erforderliche Erklärung bei SOKA-BAU eingereicht werden.

Die Umlage wird anteilig vom Arbeitgeber in Höhe von 1,2 % und vom Arbeitnehmer in Höhe von 0,8 % aufgebracht. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil an der Umlage ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für den vom Arbeitgeber vorzunehmenden Einbehalt muss also der Arbeitnehmeranteil von 0,8 % aus dem Bruttolohn des einzelnen Arbeitnehmers errechnet und einbehalten werden. Um diesen Betrag vermindert sich der auszuzahlende Nettolohn.
 

Wussten Sie schon, dass Sie Erstattungsleistungen mit den Beiträgen zur Winterbeschäftigungsumlage saldieren können?

Wenn Ihr Sozialkassenbeitragskonto ein Guthaben aufweist, verrechnen wir das Guthaben mit dem Beitrag für die Winterbeschäftigungsumlage. Vorausgesetzt, uns liegt eine unterschriebene Vereinbarung vor.

Ihre Vorteile:

  • Weniger Buchungsvorgänge
  • Weniger Schriftwechsel
  • Übersichtlicher Kontoauszug

Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main
BLZ: 500 500 00
Konto-Nr.: 16 900 003
IBAN: DE 17 5005 0000 0016 9000 03
BIC: HELA DE FF

Sie können Ihre Winterbeschäftigungsumlage auch komfortabel per Lastschrift von SOKA-BAU einziehen lassen.

 

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Abführung der Winterbeschäftigungsumlage auch dann verpflichtet, wenn er seine gewerblichen Arbeitnehmer auf Auslandsbaustellen einsetzt (vorübergehende Entsendung i. S. d. § 4 Abs. 1 SGB IV oder Arbeitsleistung auf Baustellen im grenznahen Ausland). Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist aber eine Erstattung der entrichteten Umlage möglich. Dementsprechend haben gewerbliche Arbeitnehmer für die Dauer ihrer Beschäftigung auf Auslandsbaustellen keinen Anspruch auf Leistungen zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung.

Soweit der Arbeitgeber die Winterbeschäftigungsumlage an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gezahlt hat, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Bearbeitung der Erstattungsanträge.

Der Antrag auf Erstattung der Winterbeschäftigungsumlage bei Auslandsbeschäftigung für das Jahr 2021 sowie weiterführende Informationen sind ab 01.01.2022 auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

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