Verfall der Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche
Der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2021 ist am 31.12.2022 gegenüber dem Arbeitgeber verfallen. Vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 können gewerbliche Arbeitnehmer eine Entschädigung bei SOKA-BAU beantragen.
Der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2022 verfällt am 31.12.2023 gegenüber dem Arbeitgeber. Bis dahin können gewerbliche Arbeitnehmer den angesparten Urlaub als Erholungsurlaub nehmen.