SOKA-BAU

Urlaubsgeld

Wenn Arbeitnehmer Urlaub nehmen, erhalten sie dafür anstelle ihres Lohns eine Urlaubsvergütung. Diese besteht aus dem Urlaubsentgelt (entspricht in der Regel dem Lohn) plus einem tariflich festgelegten zusätzlichen Urlaubsgeld. Der Arbeitgeber zahlt die Urlaubsvergütung mit der Lohnabrechnung aus, wenn der Urlaub genommen wird. Wenn Urlaub nicht als Freizeit genommen werden kann, ist eine Auszahlung der Urlaubsvergütung durch SOKA-BAU möglich.

Wird Urlaub nicht als Freizeit genommen, kann die Auszahlung der Urlaubsvergütung als Entschädigung (wenn der Urlaub verfallen ist) oder als Abgeltung (bei Ausscheiden aus der Bauwirtschaft) bei SOKA-BAU beantragt werden. 

Bei Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Branche werden die Urlaubsansprüche automatisch auf den neuen Arbeitgeber übertragen. 

Auch für Ausfallzeiten wegen unverschuldeter Krankheit (ohne Lohnfortzahlung) und Ausfallzeiten mit Bezug von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld steht Arbeitnehmern eine Mindesturlaubsvergütung zu. 

SOKA-BAU erstattet die Urlaubsvergütung nur für volle Urlaubstage. 

Höhe der Urlaubsvergütung

  Gewerbliche Arbeitnehmer Schwerbehinderte
Urlaubsentgelt     11,4 % des Bruttolohns 13,3 % des Bruttolohns
Zusätzliches Urlaubsgeld 25 % vom Urlaubsentgelt 25 % vom Urlaubsentgelt
Urlaubsvergütung gesamt 14,25 % 16,63 %

Reihenfolge der Ansprüche

Es müssen erst die Urlaubsansprüche verbraucht werden, die vom Verfall bedroht sind, das heißt die Ansprüche aus den Vorjahren und dann die Ansprüche aus dem laufenden Jahr.

1. Resturlaubsanspruch aus Mindesturlaub – Krankheit Vorvorjahr
2. Resturlaubsanspruch aus Bruttolohn Vorjahr
3. Resturlaubsanspruch aus Mindesturlaub – Saison-KUG und KUG Vorjahr
4. Resturlaubsanspruch aus Mindesturlaub – Krankheit Vorjahr
5. Urlaubsanspruch aus Bruttolohn laufendes Jahr
6. Urlaubsanspruch aus Mindesturlaub – Saison-KUG und KUG laufendes Jahr
7. Urlaubsanspruch aus Mindesturlaub – Krankheit laufendes Jahr

Kontoauszug

Auf dem Arbeitnehmerkontoauszug ist der aktuelle Stand des Urlaubskontos, inklusive der Urlaubstage und des Urlaubsgeldes, ausgewiesen.

Auszubildende im Auslernjahr und minderjährige Arbeitnehmer

Für Auszubildende im Auslernjahr sowie für jugendliche Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen.


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