Urlaubsvergütung
Die Höhe der Urlaubsvergütung richtet sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn verdienten Bruttolohn.
Die Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) beträgt seit 01.01.2018 in den alten und neuen Bundesländern 14,25 % und bei Schwerbehinderten 16,63 % des Bruttolohns.