Arbeitnehmerkontoauszug

Im Frühjahr werden die Jahreskontoauszüge von SOKA-BAU an die gewerblichen Arbeitnehmer verschickt.

  • Datum, bis zu dem Buchungen berücksichtigt sind
  • Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2019 und wie viele Tage davon im Jahr 2020 genommen wurden. Außerdem ist ein eventuell noch vorhandener Resturlaubsanspruch 2019 angegeben. (Dieser Anspruch ist am 31.12.2020 verfallen und kann im Jahr 2021 entschädigt werden. Einen Entschädigungsantrag fügen wir in diesen Fällen gleich bei.)
  • Urlaubsanspruch, der im Jahr 2020 entstanden ist. Dieser Anspruch enthält gegebenenfalls die Ansprüche aus Ausfallstunden aufgrund des Saison-KUG (Saison-Kurzarbeitergeld) und aus Ausfallstunden aufgrund von Krankheit ohne Entgeltfortzahlung. Die Anzahl der Stunden ist aufgeführt. Bei Saison-KUG sind die Gesamtstunden ausgewiesen inkl. der ersten 90 Stunden, für die kein Anspruch auf Mindesturlaubvergütung entsteht.
  • Insgesamt verfügbarer Urlaubsanspruch

Im Arbeitnehmerkontoauszug ist ersichtlich, ob die Urlaubsansprüche durch vollständige Beitragszahlungen gedeckt sind. 

Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung aus Krankheit 2019 verfallen zum 31.03.2021. Eine Entschädigungszahlung ist für diese Ansprüche ausgeschlossen.

Bevor SOKA-BAU die Kontoauszüge an die Arbeitnehmer versendet, erhält der Arbeitgeber vorab einen Ausdruck zu den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern, um ihn auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Erforderliche Korrekturen (hinsichtlich der Umsätze und der Anschrift) sollten innerhalb von zwei Wochen an SOKA-BAU gemeldet werden, damit diese noch vor dem Versand der Kontoauszüge an die Arbeitnehmer verarbeitet werden können.