Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Informationen für Unternehmen

Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Kraft getreten. Das Gesetz bietet zahlreiche Ansätze, bestehende bAV-Modelle zu überdenken und beinhaltet einen hohen Informationsbedarf.
 
Antworten auf Fragen wie: "was ist neu?", "was müssen Sie künftig beachten?", "was können Sie aktuell schon tun?", "was ändert sich für Ihre Arbeitnehmer?", "welche Änderungen kommen auf Sie als Arbeitgeber zu?“ vermitteln wir Ihnen gerne.
  
Die neuen Regelungen auf einen Blick:

  • Erhöhung des steuerfreien Rahmens
  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
  • Förderung von Geringverdienern
  • Freibetrag in der Grundsicherung
  • Vereinfachte Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusage bei Arbeitgeberwechsel
  • bAV bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • Schließung von Versorgungslücken nach ruhenden Arbeitsverhältnissen
  • Verbesserung der Zulagen geförderten bAV-Riester
  • Sozialpartnermodell

Sie wissen, dass Handlungsbedarf besteht und möchten eine kostenlose Beratung oder Sie haben weitergehende Fragen? Schreiben Sie uns! Unsere Experten geben Ihnen gerne alle relevanten Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen.

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