Erhöhte Erstattungssätze für die überbetriebliche Ausbildung

Ab 01.09.2020 gelten folgende Erstattungssätze ohne Nachweis (gemäß § 24 Abs. 1 BBTV):

  • pro Ausbildungstagewerk bis zu 45 EUR
  • bei Internatsunterbringung zusätzlich bis zu 34 EUR täglich

Wenn es sich um Kosten für Ausbildung und Unterbringung handelt, werden höhere Erstattungssätze (gemäß § 24 Abs. 2 BBTV) auf Nachweis erstattet:

  • pro Ausbildungstagewerk bis zu 61 EUR
  • bei Internatsunterbringung zusätzlich bis zu 45 EUR täglich
     

Ja. Die Tarifvertragsvertragsparteien der Bauwirtschaft haben im August 2020 rückwirkend ab 01.05.2020 folgendes vereinbart: 

Ausbildungsstätten, die den oben erwähnten Nachweis gemäß § 24 Abs. 2 BBTV erbringen, können 

  • pro Ausbildungstagewerk bis zu 74,50 EUR 
  • im Falle der Internatsunterbringung zusätzlich bis zu 70 EUR täglich erhalten. 

Diese Regelung gilt für die Zeit, in der in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte wegen pandemiebedingter verbindlicher Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Unterricht in der tarifvertraglich festlegten Größenordnung nicht möglich ist und bei der Unterbringung die Räume nicht vollständig belegt werden können.

Im Wesentlichen sind hier die Rechtsverordnungen der Länder zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung nach dem Infektionsschutzgesetz gemeint. Eine Auflistung zu den aktuellen Informationen in Ihrer Region finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html

Die Corona-Sätze werden immer in der Höhe ausgezahlt, die das Ausbildungszentrum anfordert. Maximal sind die oben genannten Höchstbeträge von 74,50 EUR bzw. 70 EUR möglich. Für Zeiträume, für die niedrigere Sätze schon abgerechnet und ausgezahlt wurden, können die Ausbildungszentren Korrekturmeldungen abgeben. SOKA-BAU zahlt dann die Differenz zu den erhöhten Sätzen nachträglich aus.

Beispiel:

Das Ausbildungszentrum X hat bis zum 31.08.2020 die Höchstsätze von 59 EUR (Ausbildungstagewerk) und 43 EUR (Internatsunterbringung) mit SOKA-BAU abgerechnet. Aufgrund der Pandemie und der dadurch entstandenen Mehrkosten hat sich das Ausbildungszentrum dazu entschlossen, 65 EUR pro Ausbildungstagewerk rückwirkend abzurechnen. Dies ist grundsätzlich möglich. Für die vergangenen, bereits abgerechneten Zeiträume (ab 01.05.2020) muss das Ausbildungszentrum Korrekturen der jeweiligen Lehrgänge melden. Ab dem 01.09.2020 können die 65 EUR direkt mit SOKA-BAU abgerechnet werden.

Das Ausbildungszentrum trifft mit SOKA-BAU eine Vereinbarung, in der es sich verpflichtet, höhere Kosten durch eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines vereidigten Buchprüfers nachzuweisen. Diese Bescheinigung muss SOKA-BAU jährlich vorgelegt werden.

Aus ihr muss ersichtlich sein, dass die Kosten für das Haushaltsjahr gemäß § 24 Abs. 3 bis 7 BBTV ermittelt worden sind.

Aus dem Nachweis muss zu erkennen sein, ob der Höchstbetrag erreicht oder überschritten wurde.

Wenn der Höchstbetrag unterschritten wurde, muss aus dem Nachweis hervorgehen, um wieviel er unterschritten wurde.

SOKA-BAU fordert zu viel gezahlte Beträge zurück.

Details zum Thema sind in § 26 BBTV geregelt.

Wegen der Erhöhung der Erstattungssätze muss der Nachweis in jedem Fall gesplittet werden.

Variante 1: Inanspruchnahme der pandemiebedingten Höchstsätze
  • Kosten bis 30.04.2020 bis max. 59 EUR pro Ausbildungstagewerk und max. 43 EUR pro Tag der Internatsunterbringung
  • Kosten ab 01.05.2020 bis max. 74,50 EUR pro Ausbildungstagewerk und max. 70 EUR pro Tag der Internatsunterbringung

Die pandemiebedingten Mehrkosten müssen explizit ausgewiesen werden.

Wenn sich aus dem Nachweis eine Nachzahlung zugunsten der Ausbildungsstätte ergibt, überweist SOKA-BAU diesen Betrag. Ergibt sich eine Überzahlung, fordert SOKA-BAU dieses Geld von der Ausbildungsstätte zurück.

Zwei Fallbeispiele:

  • Das Ausbildungszentrum X rechnet mit SOKA-BAU 65 EUR pro Ausbildungstagewerk ab. Der Wirtschaftsprüfer bescheinigt, dass die Mehrkosten aufgrund der Pandemie zu einem Erstattungssatz von 67 EUR führen. Die 2 EUR Differenz pro Ausbildungstagewerk werden von SOKA-BAU nachgezahlt.
  • Das Ausbildungszentrum X rechnet mit SOKA-BAU 65 EUR pro Ausbildungstagewerk ab. Der Wirtschaftsprüfer bescheinigt, dass die Mehrkosten aufgrund der Pandemie zu einem Erstattungssatz von 63 EUR führen. Die 2 EUR Differenz pro Ausbildungstagewerk muss das Ausbildungszentrum zurückzahlen.

Variante 2: keine pandemiebedingten Mehrkosten
  • Kosten bis 31.08.2020 bis max. 59 EUR pro Ausbildungstagewerk und max. 43 EUR pro Tag der Internatsunterbringung 
  • Kosten ab 01.09.2020 bis max. 61 EUR pro Ausbildungstagewerk und max. 45 EUR pro Tag der Internatsunterbringung

Nein. Jedes Ausbildungszentrum, das die erhöhten Erstattungssätze abrechnet, kann zwischenzeitlich bis zu 74,50 EUR pro Ausbildungstagewerk und bis 70 EUR pro Tag für die Internatsunterbringung abrechnen. Nach der Vorlage der benötigten Nachweise folgt dann die finale Schlussberechnung der tatsächlichen Erstattungssätze. 

Falls die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft einen bundesweit einheitlichen Endtermin der Corona-Sätze beschließen, informiert SOKA-BAU alle Ausbildungszentren umgehend.

Grundsätzlich entwickelt sich die Corona-Lage sehr dynamisch und regional unterschiedlich. Deshalb werden die Rechtsverordnungen der Länder immer wieder neu angepasst. SOKA-BAU verweist deshalb auf diese Seite:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

SOKA-BAU trägt die Verfahrenserleichterungen des BMWi insoweit mit, dass die vorübergehende Nichteinhaltung der zeitlichen Vorgaben nicht als Mangel im Rahmen der Qualitätsprüfung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten bewertet wird, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind - also der gesamte Lehrgangsinhalt in komprimierter Form vermittelt wird.

Grundsätzlich erfolgt die Förderung von SOKA-BAU aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nach Ausbildungstagewerken. Das bedeutet, dass bei einer Komprimierung auf drei Tage Lehrgang auch nur drei Ausbildungstagewerke gefördert werden können.

SOKA-BAU erstattet Ausbildungstagewerke und Internatsunterbringungen nur für durchgeführte Lehrgänge. Wenn der Lehrgang aufgrund einer Corona-Infektion ausfällt, trägt SOKA-BAU die Kosten des Ausfalls nicht. Der Kurs kann jedoch nachgeholt werden.

Nein, die erhöhten Erstattungssätze sind ausschließlich für die pandemiebedingten Mehrkosten gedacht und müssen auch vom Wirtschaftsprüfer dementsprechend nachgewiesen werden.

Beispiel einer möglichen Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, die einen Zusatz hinsichtlich der coronabedingten Mehrkosten je Ausbildungstagewerk und je Internatsunterbringungstag enthält: 

„Die Prüfungen haben ergeben, dass im Haushaltsjahr 2020 der Höchstbetrag von 59 EUR pro Ausbildungstagewerk bis 31.08.2020 bzw. ab 01.09.2020 von 61 EUR pro Ausbildungstagewerk gemäß 26 Abs. 1 Buchstabe a) BBTV überschritten / bzw. um wie viel diese unterschritten wurden. Die weiteren Prüfungen haben ergeben, dass der Höchstbetrag von 43 EUR für die Kosten der Internatsunterbringung bis 31.08.2020 bzw. ab 01.09.2020  45 EUR für die Kosten für die Internatsunterbringung im Haushaltsjahr 2020 ebenfalls überschritten / bzw. um wie viel diese unterschritten wurden. 

Zudem wurde der Nachweis erbracht, dass aufgrund coronabedingter Mehraufwendungen in Bezug auf die Ausbildungstagewerke für den Zeitraum 01.05. bis 31.12.2020 zusätzliche Kosten von X,XX EUR je Ausbildungstagewerk und in Bezug auf die Internatsunterbringungstage für den Zeitraum 01.05. bis 31.12.2020 zusätzliche Kosten von Y,YY EUR je Internatsunterbringungstag entstanden sind.“

Ja, wenn pandemiebedingt eine weitere bzw. andere Beherbergungsstätte genutzt wird, ist eine Förderung der Kosten (maximal Höchstbetrag) für die Unterbringung möglich. Die Abrechnung erfolgt wie bisher zusammen mit den Ausbildungstagewerken.

SOKA-BAU erstattet keine Onlinekurse. Eine Förderung ist nur für Ausbildungstagewerke möglich, die in der Ausbildungsstätte vor Ort durchgeführt werden.

Auch die Testungen fallen unter die pandemiebedingten Mehrkosten, die im Rahmen der Gesamtkosten in die Berechnung der Ausbildungstagewerke einfließen. Es sind also keine Kosten, die SOKA-BAU zusätzlich fördern kann.

Beispiele zur Fahrtkostenerstattung

  • Definition Regeltarif – unter den Regeltarif fallen:

    •    Schülerticket (365 EUR-Ticket)
    •    49-EUR-Ticket (Deutschlandticket)
    •    Azubiwochentickets
    •    Azubimonatstickets

    des öffentlichen Nahverkehrs.
  • Bis 3 Wochen Lehrgänge: 
    Erstattungen von Azubiwochentickets, Schülertickets oder 49-EUR-Ticket, je nachdem, was der Azubi vorlegt
  • Ab 3 Wochen Lehrgänge: 
    Erstattung Azubimonatsticket / 49-EUR-Ticket oder Schülerticket
  • Grundsätzlich bei Vorlage des 49-EUR-Tickets: Erstattung des Tickets (komplett).
    Wenn sich ein Kurs über zwei Monate erstreckt, dann Erstattung von zwei mal 49-EUR-Ticket.
  • Im ersten Lehrjahr bei Nutzung des 365-EUR-Schülertickets: 
    Komplette Erstattung der 365 EUR | ab zweitem Lehrjahr anteilsmäßige Erstattung (31 EUR pro Monat) des Tickets für die Zeiten, wo Lehrgänge stattfinden – oder wenn der Auszubildende kein Schülerticket besitzt, Erstattung von Wochen-, Monats- oder 49-EUR-Ticket.
  • Nutzung von Bahncard + ICE: Falls diese aufgrund der zurückzulegenden Wegstrecke günstiger als das 49 EUR-Ticket sind, werden diese ebenfalls erstattet.

    Einzelfall: 
    Ist die Reisezeit aufgrund der Nutzung des 49-EUR-Tickets im Vergleich zur Fahrt mit dem Fernverkehr um mehr als 50 % länger, wird auch der Fernverkehr (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) erstattet. 

    Bei der Nutzung des eigenen PKW in diesen Fällen: 
    Falls der eigene PKW durch eine schlechte ÖPNV-Anbindung genutzt wird, wird eine Kilometer-/Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer erstattet – maximal bis zu den Kosten des Fernverkehr-Tickets.
  • Azubis, die den eigenen PKW nutzen, erhalten als Erstattung die 49 EUR, beziehungsweise, wenn das Schülerticket im jeweiligen Bundesland erhältlich ist, werden 31 EUR pro Monat erstattet.

    Einzelfall: 
    Falls der Auszubildende in einer schlecht durch den ÖPNV erschlossenen Region wohnt und dadurch mindestens 50 % länger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ausbildungszentren benötigt, kann das Ausbildungszentrum ebenfalls die Kilometer-/Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer erstatten. Maximal können in diesen Fällen 50 EUR pro Woche mit SOKA-BAU abgerechnet werden.