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Ausbildungsförderung am Bau
  • Erstattung großer Teile der Kosten für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
  • Erstattung von Ausbildungsvergütungen und Sozialaufwendungen
  • Durchgängig hoher Ausbildungsstandard
  • Mehr qualifizierte Fachkräfte

Häufig gestellte Fragen

Bitte schicken Sie uns dafür eine Kopie des Ausbildungsvertrages. Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer muss den Vertrag vorher bestätigen.

Weitere Informationen

Die Ausbildungsvergütung für alle Berufsgruppen finden Sie hier.

Die Erstattung können Sie über die monatlichen Meldungen beantragen – entweder als elektronische Datenübermittlung oder als Meldung per Internet (MINT).

Nein, Auszubildende sind immer beitragsfrei.

Eine Förderung erfolgt, wenn Sie mindestens einen gewerblichen Arbeitnehmer oder Angestellten beschäftigen.

Alle Betriebe, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, beteiligen sich an der Finanzierung der Berufsausbildung. Solo-Selbstständige, also Betriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, sind von der umlagefinanzierten Berufsausbildung ausgenommen und haben dadurch auch keinen Anspruch auf eine Förderung.

Der Urlaubsanspruch setzt sich aus dem Urlaubsentgelt und dem zusätzlichen Urlaubsgeld zusammen. Das Urlaubsentgelt ist der gleiche Betrag wie die Ausbildungsvergütung. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 25 % der Ausbildungsvergütung.

Hintergrund

Jeder Baubetrieb profitiert von gut ausgebildeten Mitarbeitern – aber nur rund 20 % der Unternehmen bilden auch selbst aus. Um die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft für alle Beteiligten attraktiver zu gestalten, wurde von den Tarifpartnern bereits 1976 die branchenweite Finanzierung der Berufsausbildung eingeführt.

Seitdem führen alle Bauunternehmen – also auch diejenigen, die keine Ausbildungsstellen anbieten – einen tariflich festgelegten Beitrag an SOKA-BAU ab. Mit diesen Geldern werden sämtliche Kosten der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungszentren und ein großer Teil der betrieblichen Ausbildungskosten finanziert. Darüber hinaus organisiert SOKA-BAU die Prüfung der rund 200 überbetrieblichen Ausbildungsstätten mit dem Ziel, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der Ausbildung zu gewährleisten.

Die Rahmenbedingungen für die Ausbildung sind im Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) definiert. Dieser regelt neben den Ansprüchen des Auszubildenden an den Arbeitgeber auch die Modalitäten zur Erstattung von Vergütungen und Kosten.