SOKA-BAU

SIKOplan

SIKOplan ist eine Lösung von SOKA-BAU, die den Übergang von der Vollbeschäftigung zur Rente – die sogenannte Altersteilzeit – unterstützt. Die Wertguthaben, die in diesem Rahmen entstehen, sichert SIKOplan gegen Insolvenz des Arbeitgebers ab. 

Absicherung von Arbeitszeitkonten

Die Altersteilzeit wird beim sogenannten Blockmodell in zwei gleich lange Phasen unterteilt. In der Arbeitsphase wird regulär weitergearbeitet, aber der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Einkommens. Dieses wird als Wertguthaben angespart und ihm in der folgenden Freistellungsphase monatlich vom Arbeitgeber ausgezahlt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, diese Wertguthaben gegen Insolvenz abzusichern.

Diese Insolvenzsicherung bietet SOKA-BAU mit SIKOplan an. Dabei wird das Guthaben auf Einzelkonten für die Mitarbeiter hinterlegt. Der Arbeitgeber kann so seine gesetzliche Verpflichtung bequem und transparent erfüllen, und das mit geringen Kosten und attraktiven Zinserträgen.

So funktioniert es

Mit dem Antrag auf Einrichtung eines Sicherungskontos SIKOplan teilt der Betrieb SOKA-BAU den Zeitraum der Arbeits- und Freistellungsphase der Altersteilzeit des Mitarbeiters mit. Gleichzeitig schließt er mit dem Mitarbeiter eine Verpfändungsvereinbarung ab und bestätigt SOKA-BAU diese Verpfändung. Das ist die Grundlage für die Einrichtung des Sicherungskontos. Mit der Verpfändungsvereinbarung kann der Mitarbeiter im Falle einer Insolvenz seine abgesicherten Wertguthaben gegenüber SOKA-BAU geltend machen.

Einzahlung in der Arbeitsphase

Der Arbeitgeber trägt während der Arbeitsphase auf dem von SOKA-BAU zur Verfügung gestellten Sicherungsschein den Hinterlegungsbetrag (Bruttoentgelt zuzüglich 45 % bei gewerblichen Mitarbeitern bzw. 22 % bei Angestellten) ein, der auf das SIKOplan-Konto gebucht werden soll. SOKA-BAU bucht diesen Betrag vom Bankkonto des Betriebs ab und schreibt ihn dem SIKOplan-Konto des Mitarbeiters gut. Anschließend erstellt SOKA-BAU einen neuen Sicherungsschein als Nachweis für das Hinterlegungsguthaben und als nächsten Buchungsbeleg.

Auszahlung in der Freistellungsphase

Der Arbeitgeber trägt während der Freistellungsphase auf dem Sicherungsschein den Auszahlungsbetrag ein (Bruttoentgelt zuzüglich 45 % bei gewerblichen Mitarbeitern beziehungsweise 22 % bei Angestellten). SOKA-BAU überweist dann den Betrag vom Sicherungskonto auf das Bankkonto des Betriebs.

Nach Ablauf jedes Kalenderjahres erhält der Mitarbeiter von SOKA-BAU einen Kontoauszug über den Stand seines Sicherungskontos.

Ende der Laufzeit

SOKA-BAU überweist dem Arbeitgeber die Zinserträge aus dem vorangegangenen Zeitraum abzüglich der Kontoführungsgebühren und löst das SIKOplan-Konto auf. Es erfolgt keine Verrechnung mit anderen Forderungen von SOKA-BAU.

Konditionen 

(Stand 01.09.2023, Änderungen vorbehalten)

Laufzeit:     Dauer der Altersteilzeit
Meldung/Kontenanpassung: monatlich
Zinsen für Guthaben:   0,5 % p.a.
Kosten Kontoführung: 1,50 EUR monatlich je Mitarbeiter

Auch für Betriebe außerhalb der Bautarifverträge bietet SOKA-BAU eine Absicherung zu günstigen Konditionen an.

Musterformulierung

Die Absicherung ist Bestandteil von Betriebsvereinbarungen oder von einzelvertraglichen Regelungen. Dafür kann die folgende Vorlage genutzt werden:

§ X Absicherung
Für den bereits erworbenen und noch nicht erfüllten Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt für die Freistellungsphase gewährleistet der Arbeitgeber eine Absicherung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) und des Altersteilzeitgesetzes (ATG). Die Sicherung umfasst neben dem Arbeitsentgelt auch den Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Wertguthaben) und bei gewerblichen Arbeitnehmern zusätzlich den Sozialkassenbeitrag. Diese Sozialaufwendungen des Arbeitgebers werden bei gewerblichen Arbeitnehmern pauschal mit 45 % und bei Angestellten pauschal mit 22 % des Bruttolohns abgesichert.
Der Arbeitgeber führt die Absicherung mit dem Sicherungskonto SIKOplan bei SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) durch und weist dem Arbeitnehmer die Absicherung zu Beginn der Altersteilzeit und danach alle sechs Monate schriftlich nach.

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