SIKOflex – Ihre Vorteile auf einen Blick
- Komfortabel, transparent und mit attraktiven Guthabenzinsen (derzeit 0,5 % – Anpassung vorbehalten)
- Online-Abwicklung möglich (von SOKA-BAU zugelassene Software-Anbieter, Rechenzentren und zusätzlich Anbieter, die Daten für SIKOflex-Konten elektronisch übertragen)
- Ein zusätzlicher Treuhänder wird nicht benötigt
- Keine Bonitätsprüfung
Hintergrund
Arbeitszeitflexibilisierung ist ein wichtiger Bestandteil betrieblicher Personaleinsatzplanung. Die Akzeptanz der Führung von Arbeitszeitkonten von Seiten der Mitarbeiter ist davon abhängig, ob ihre Ansprüche abgesichert sind.
Guthaben können mit SIKOflex abgesichert werden – einfach, komfortabel und attraktiv verzinst. Das Management von Wertguthaben aus Altersteilzeit erfolgt über SIKOplan.

Bei der Arbeitszeitflexibilisierung werden Arbeitszeitkonten geführt. Hierbei entstehen Guthaben, die mit SIKOflex ganz einfach abgesichert werden können.
Mehr erfahrenHäufig gestellte Fragen
SIKOflex-Sicherungskonten sind in der Regel deutlich günstiger als Bürgschaftslösungen. SIKOflex bietet eine attraktive Verzinsung der Guthaben bei niedrigen Gebührenpauschalen für die Kontoführung – während bei einer Bürgschaft vergleichsweise hohe Bürgschaftsprämien, keinerlei Zinserträge und ggf. weitere Kosten für einen Treuhänder entstehen.
Auch unterstützt SIKOflex wirksam die betriebliche Liquiditätsplanung:
Zwar lässt die Hinterlegung auf dem Sicherungskonto Mittel aus dem Unternehmen zunächst abfließen. Eine Bürgschaft über die Hausbank führt jedoch in Höhe der Avalprovision zu Kosten und im Regelfall zu einer Schmälerung der Kreditlinie. Dabei ist der administrative Aufwand noch nicht betrachtet.
Auf dem Sicherungskonto wird centgenau abgerechnet, sodass sein Saldo dem tatsächlichen Arbeitszeitguthaben entspricht. Bürgschaften dagegen werden auf der Basis des höchstmöglichen Guthabens vereinbart, denn für Anpassungen werden deutliche Gebühren fällig.
Und: Zum Zeitpunkt der Auszahlungen der Guthaben an die Beschäftigten fließt mit SIKOflex Liquidität zurück ins Unternehmen.
Nein. Bei einer solchen Absicherung besteht keine ausreichende Insolvenzsicherung – und diese ist vorgeschrieben. Ein auf den Arbeitgeber als Inhaber laufendes Bankkonto fällt im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich in die Insolvenzmasse, auch wenn auf ihm ausschließlich Gelder zur Abgeltung der Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer bereitgestellt wurden. Die Bezeichnung als „Treuhandkonto" ändert hieran nichts.
Genauso wirkungslos bleibt die schuldrechtliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers durch das Erfordernis einer gemeinschaftlichen Verfügung mit dem Betriebsrat. Auf einem solchen Konto liegende Gelder sind nur dann insolvenzgesichert, wenn sie unmittelbar in das Vermögen eines Dritten (Treuhänder) gelangen (Entscheidung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2003, Aktenzeichen 10 AZR 640/02).
Ja. Viele Softwareanbieter und Rechenzentren ermöglichen es, die notwendigen Angaben automatisch in Form von Datenlisten auszugeben. Damit entfällt das Ausfüllen der einzelnen Sicherungsscheine. Gerne informieren wir Sie, ob Sie diese Möglichkeit nutzen können. Senden Sie uns dazu einfach den Namen Ihrer Software bzw. Ihres Rechenzentrums per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Sofern Sie Ihre SIKOflex-Monatsmeldungen auf einem geeigneten elektronischen Weg bzw. per Datenliste an uns abgeben und unseren Online-Service SOKA-BAU online nutzen, stellen wir Ihnen mit SIKO DABI einmal monatlich die SIKOflex-Kontenstände online zur Verfügung.