Alle Informationen für Betriebe, Mitarbeiter und Lohnabrechner auf einen Blick

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen zum Beitragseinzugs- und Meldeverfahren für Betriebe und den Altersversorgungsleistungen für Arbeitnehmer des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland. 

Wie funktioniert das monatliche Meldeverfahren? Wie können die Beiträge unkompliziert gezahlt werden? Welche Rentenbeihilfe erhalten Arbeitnehmer bei Renteneintritt ausgezahlt? Erfahren Sie mehr.

Meldungen an SOKA-BAU

Mit der monatlichen Meldung an SOKA-BAU übermitteln Sie die grundlegenden Informationen für die Buchung der Beiträge. 

Konkret melden Sie immer monatlich bis zum 15. des folgenden Monats für jeden einzelnen beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer den jeweiligen Bruttolohn.
 

Nachdem Sie Ihre Zugangsdaten für den Arbeitgeber-Onlineservice erhalten haben, müssen Sie als Erstes die hinterlegten Daten Ihrer Mitarbeiter überprüfen. Wir haben die uns bekannten Mitarbeiter mit allen relevanten Daten im Onlineservice hinterlegt. Falls sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat, können Sie das direkt im Onlineservice selbst anpassen:

Einen Mitarbeiter neu anmelden 

  • Klick auf die Mitarbeiterkachel auf der Startseite des Arbeitgeber-Onlineservice
  • Klick auf „neuen Arbeitnehmer anmelden“ 
  • Eingabemaske ausfüllen 
  • Mit Klick auf „anmelden“ werden die Daten bei SOKA-BAU verarbeitet


Video: So melden Sie Mitarbeiter an – schnell erklärt in 45 Sekunden


Einen Mitarbeiter abmelden 

  • Klick auf die Mitarbeiterkachel auf der der Startseite des Arbeitgeber-Onlineservice
  • Entsprechenden Mitarbeiter aus der Liste auswählen
  • Mit Klick auf den Stift können Sie den Mitarbeiter bei SOKA-BAU abmelden


Video: So melden Sie Mitarbeiter ab – schnell erklärt in 34 Sekunden


Ein wichtiger Hinweis: Bitte prüfen und aktualisieren Sie die Mitarbeiterdaten bis zur Abgabe der Monatsmeldung Januar 2023 (abzugeben bis 15.02.2023), da sonst falsche Daten übertragen werden. 

Für die An- und Abmeldung Ihrer Mitarbeiter sowie die Übermittlung der monatlichen Meldedaten haben Sie zwei Möglichkeiten: direkt im Arbeitgeber-Onlineservice oder über ein Baulohnprogramm.

Arbeitgeber-Onlineservice Baulohn-Programm
   

Über die Mitarbeiterkachel können Sie Ihre Mitarbeiter an- oder abmelden. 

Über die Kachel Meldungsabgabe können Sie direkt auf der Meldeoberfläche Ihre monatliche arbeitnehmerbezogene Meldung abgeben.
 

 

Sie können alle Meldungen aus einem Baulohnprogramm heraus übermitteln. Voraussetzung ist, dass Sie eines der von uns zugelassenen Baulohnprogramme für Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung einsetzen. Folgende zugelassenen Baulohnprogramme stehen Ihnen zur Verfügung:

Die über das Programm erzeugte Datei übermitteln Sie ganz einfach über den „alten“ Onlineservice SOKA-BAU-online. Den Zugang finden Sie hier.

Falls Sie andere Lohnprogramme wie etwa von DATEV oder BRZ nutzen, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Anbieter in Verbindung, um zu klären, ob die Meldungsabgabe möglich ist. Eine Übersicht der bekannten Lohnprogramme finden Sie hier:

Zahlungen an SOKA-BAU

Für Angestellte ist ein fester Monatsbeitrag zu zahlen:

  • ab dem 01.07.2022 monatlich 51,00 EUR
  • ab dem 01.01.2023 monatlich 62,00 EUR 
     

Der Beitrag für gewerbliche Arbeitnehmer berechnet sich nach einem festgelegten tariflichen Prozentsatz. Grundlage ist die beitragspflichtige Bruttolohnsumme der gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer:

  • ab dem 01.07.2022 2,05 % der Bruttolohnsumme
  • ab dem 01.01.2023 2,5 % der Bruttolohnsumme
SEPA-Lastschrift Überweisung
   

Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren, um Ihre monatlichen Zahlungen automatisch und fristgerecht per Lastschrift einziehen zu lassen. 

Hier geht's zum Formular.  

 

Überweisen Sie Ihre Beiträge immer bis zum 28. des Folgemonats auf die folgende Bankverbindung: 

Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt 
IBAN: DE15 5005 0000 0015 0000 03

Geben Sie im Betreff unbedingt Ihre Betriebskontonummer an.

Der Arbeitgeber-Onlineservice

Alle wichtigen Funktionen sehen Sie hier im Überblick

  1. Meldungen: Transparenz über den Status der aktuellen Meldung und der daraus errechneten Beträge
  2. Meldungsabgabe: Hilft, die Fristen zur Abgabe der Monatsmeldung einzuhalten und die monatliche Meldung direkt online abgeben
  3. Konteninformationen: Zeigt Ihnen den tagesaktuellen Gesamtsaldo auf Ihrem Sozialkassenbeitragskonto
  4. Klärfälle: Entstandene Abweichungen werden von SOKA-BAU bearbeitet
  5. Mitarbeiter: Alle bei SOKA-BAU gemeldeten Mitarbeiter auf einen Blick sehen und Mitarbeiter direkt online an- und abmelden
  6. Auszubildende: Funktion nur für Betriebe des Bau-Hauptgewerbes
  7. Hilfe: Mit dem Informations- und Hilfebereich bleiben keine Fragen offen 
  8. SOKA-BAU-online: Direkt zu SOKA-BAU-online – für Nutzer des bestehenden Onlineservice
  9. Profil: Persönliche Daten ändern
    Verwalten: Berechtigungen und Zugangsdaten für Mitarbeiter verwalten
    Für Lohnabrechner und Melder für andere Betriebe – neue Zugänge anlegen
  10. Ansichten: Für Lohnabrechner und Melder für andere Betriebe – mit einem Klick zwischen den Ansichten für mehrere verwaltete Betriebe wechseln
  11. Hinweise: Aktuelle Informationen zu Ihren Meldungen und Daten
  12. News: Wichtige Informationen auf einen Blick

Das kurze Video zeigt, wie Sie sich registrieren können.

Video bei Youtube ansehen

Online-Schulungen

Damit Sie sich schnell und sicher im Arbeitgeber-Onlineservice zurechtfinden, können Sie an unseren Online-Seminaren teilnehmen. Unsere Referenten erklären Ihnen alle wichtigen Funktionen und führen Sie durch den Login-Prozess. 
Login und erster Eindruck (Januar 2023)
Funktionen/Meldungen (Februar 2023)

Webinare

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die monatliche Beitragsmeldung ist ab dem 01.01.2023 nicht mehr notwendig. Sie reichen diese zum letzten Mal im Januar 2023 für den Meldemonat Dezember 2022 ein. 

Ja, die arbeitnehmerbezogene Entgeltbescheinigung für das Jahr 2022 muss bis spätestens 15.03.2022 für jeden Mitarbeiter, der bis zum 31.12.2022 bei Ihnen beschäftigt ist, eingereicht werden. Sie können die Entgeltbescheinigung wie gewohnt über Ihr Lohnprogramm oder per PDF bei uns einreichen.  

Das neue Verfahren gilt ab dem 01.01.2023. Das heißt, Sie reichen erstmalig die arbeitnehmerbezogene Meldung für den Abrechnungsmonat Januar 2023 spätestens bis zum 15.02.2023 ein. 

Sobald die Allgemeinverbindlicherklärung vorliegt, werden die Beiträge rückwirkend automatisch korrigiert – Sie müssen nichts tun. Sie können die Korrektur direkt im Arbeitgeber-Onlineservice sehen und nachvollziehen – in den Buchungsinformationen in der Kachel Konteninformationen.

Ja, die Beiträge sind spätestens bis zum 28. des folgenden Monats zu zahlen. 

Im Hilfebereich direkt im Arbeitgeber-Onlineservice finden Sie alle notwendigen Informationen. Wir bieten aber auch Online-Schulungen (Webinare) an, um die neuen Funktionen detailliert kennenzulernen.

Wenn uns eine Vollmacht vorliegt, regeln wir alles Weitere direkt mit Ihrem Steuerberater oder Lohnabrechner. Dieser erhält dann ebenfalls eine Berechtigung, um Ihren Betrieb im Onlineservice zu betreuen. 

Bitte kontaktieren Sie den Anbieter direkt, um zu klären, ob eine Meldungsabgabe möglich ist. 

Hier finden Sie alle uns bekannten Anbieter:

Das Bundesarbeitsministerium hat die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung unterzeichnet, so dass sie rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft tritt. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 17.02.2023.

Informationen für Arbeitnehmer

Alle Beschäftigten im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands können Ansprüche auf eine zusätzliche Branchenrente von SOKA-BAU erwerben. Als Arbeitnehmer müssen Sie dafür nichts weiter tun – die Beiträge zahlt monatlich Ihr Arbeitgeber an SOKA-BAU. Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands (TVZN). Wenn Sie in Rente gehen, melden Sie sich bei SOKA-BAU, um Ihren individuellen Anspruch (dieser richtet sich nach der Länge der Beschäftigung im Betonsteingewerbe) berechnen zu lassen und die Auszahlungen zu starten. SOKA-BAU informiert Sie regelmäßig über den Stand Ihres Rentenkontos.

Alle bis zum 31.12.2023 bereits beschäftigten Mitarbeiter erhalten von SOKA-BAU eine Rentenbeihilfe. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier (PDF).

Unser zusätzliches Angebot: die BauRente ZukunftPlus. Mit einem kleinen Sparbeitrag plus attraktivem Arbeitgeberzuschuss fürs Alter vorsorgen. Weitere Informationen erhalten Sie unter 0611 7073400 oder zukunftplussoka-baude.

Informationen zu Beginn des Versicherungsverhältnisses (PDF)