SOKA-BAU

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Mit Schwarzarbeit werden nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen, sondern auch Winterbeschäftigungsumlage- und Sozialkassenbeiträge. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden der gesamten Bauwirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit. SOKA-BAU nutzt im Rahmen der Sozialkassenverfahren die Möglichkeiten, legale Beschäftigung zu fördern. 

Verdachtsfälle

Verdachtsfälle können mit dem Meldeformular zur Meldung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung anonym bei SOKA-BAU gemeldet werden. Diese Meldungen helfen, Verstöße aufzudecken und für faire Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft zu sorgen. SOKA-BAU behandelt die Meldungen vertraulich und ergreift entsprechende Maßnahmen.

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit kann auch bei ordnungsgemäßer Gewerbeanmeldung vorliegen. Ob sie vorliegt, ist von der Gesamtsituation abhängig. 

Daher sollten Arbeitgeber im Zweifelsfall immer den Kontakt mit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund suchen und ein „Statusfeststellungsverfahren“ durchführen lassen:

Die folgenden Merkmale geben erste Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit. Sie sind nicht vollständig und müssen auch nicht alle erfüllt sein: 

  • Überwiegende oder ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber
  • Feste Arbeitszeiten
  • Anspruch auf bezahlten Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Verbot, für andere Auftraggeber tätig zu werden
  • Verpflichtung zur persönlichen Erbringung der Arbeitsleistung ohne Beschäftigung Dritter
  • Bei der Leistungserbringung weisungsgebunden sein
  • Keine eigenen Betriebsmittel (Fahrzeuge, Werkzeuge, Maschinen etc.)
  • Keine eigene Betriebsstätte (Lager, Hallen, Bauhof etc.)
  • Fehlendes Unternehmerrisiko

Bei Scheinselbstständigkeit droht eine Nachzahlung von Sozialversicherungs- und Sozialkassenbeiträgen. Außerdem kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorliegen.

Falschmeldung oder Nichtmeldung

Eine Nichtmeldung oder unvollständige Meldung von Arbeitnehmern an SOKA-BAU kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat sein. Betriebe müssen ihre Meldepflicht stets vollständig erfüllen und alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß machen. In missbräuchlichen Fällen erstattet SOKA-BAU Anzeige und informiert die zuständigen Behörden. 

Arbeitnehmerüberlassung

Eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung kann erhebliche finanzielle und eventuell sogar strafrechtliche Folgen haben. Bei einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung haftet auch der überlassende Betrieb. 


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