SOKA-BAU

Vollmacht

Um bei SOKA-BAU stellvertretend für einen Betrieb Auskünfte zu erhalten und für Betriebe tätig zu werden, sind Vollmachten erforderlich.

Dienstleister beauftragen

Baubetriebe können die Abwicklung der Sozialkassenverfahren auf einen spezialisierten Dienstleister mithilfe einer entsprechenden Vollmacht übertragen. Die Kommunikation mit SOKA-BAU erfolgt dann über diesen Dienstleister.

Bescheinigungen beantragen

Für eine Reihe von Bescheinigungen, die bei SOKA-BAU beantragt werden können, ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Sie ermöglicht es, im Namen des Unternehmens bestimmte Auskünfte oder Nachweise von SOKA-BAU zu erhalten.
 


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