SOKA-BAU

Tarifverträge

Grundlage der Arbeit von SOKA-BAU sind Tarifverträge. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und werden zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften geschlossen. 

Tarifvertragliche Basis für das Sozialkassenverfahren

Tarifverträge regeln die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Tarifverträge gelten in erster Linie für Mitglieder der Tarifvertragsparteien, können aber mit der Allgemeinverbindlicherkärung auf eine ganze Branche ausgeweitet werden, wie es für die Sozialkassenverfahren der Fall ist.

In der Bauwirtschaft werden die Tarifverträge zwischen HDB und ZDB und der IG BAU geschlossen.

Zu den maßgeblichen Tarifverträgen, die die Sozialkassenverfahren regeln, zählen der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), der Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV), der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) und der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR).

SOKA-BAU informiert regelmäßig über relevante Tarifvertragsänderungen.


War diese Seite hilfreich?