SOKA-BAU

Steuern

Die Auszahlung von Urlaubsansprüchen durch SOKA-BAU (Entschädigung oder Abgeltung) ist steuerpflichtig, darum kümmert sich SOKA-BAU. Renten hingegen sind vom Empfänger selbst zu versteuern.

Urlaub

Entschädigungen oder Abgeltungen sind steuerpflichtig. Sofern der Auszahlungsbetrag kleiner als 10.000 EUR ist, werden pauschal 20 % Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt Wiesbaden abgeführt. Der gesamte Steuerabzug beträgt 21,1 % beziehungsweise mit Kirchensteuer 22,9 % vom Bruttobetrag. 

Hierfür benötigt SOKA-BAU die Steuer-ID des Arbeitnehmers. Zusammen mit der Auszahlungsmitteilung schickt SOKA-BAU dem Arbeitnehmer den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu, auf der die Berechnung und der Steuerabzug ausgewiesen sind. Diese Bescheinigung muss der Arbeitnehmer bei Abgabe seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt berücksichtigt dann die bereits von SOKA-BAU abgeführten Steuern. Dadurch kann sich möglicherweise eine Steuerrückzahlung ergeben.

Renten

Alle Renten sind steuerpflichtig. Dafür erstellt SOKA-BAU für Arbeitnehmer, sobald sie in Rente gehen, eine Steuerbescheinigung. Ob Steuern zu entrichten sind, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab.

Todesfall

Auch auf Leistungen im Todesfall (Auszahlung von Urlaubs- und Rentenansprüchen) sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten. 


War diese Seite hilfreich?