SOKA-BAU

Sozialversicherungsbeiträge

Einige Leistungen von SOKA-BAU sind sozialversicherungspflichtig. Bei der Auszahlung werden daher gegebenenfalls Beiträge für die Sozialversicherung einbehalten.

Urlaub

Entschädigungen sind steuerpflichtig, unterliegen aber nicht der Sozialversicherungspflicht.

Abgeltungen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Abzug der Lohnsteuer erfolgt mit einer Pauschale, daher ist im Antrag auf Abgeltung die Steuer-ID mitzuteilen. 

SOKA-BAU zieht außerdem den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ab. Diesen Anteil überweist SOKA-BAU an den Arbeitgeber, der für die Abführung der Sozialversicherung verantwortlich ist. Grundlage ist die vom Arbeitgeber erstellte Meldung zur Sozialversicherung.

 

Meldung zur Sozialversicherung

Renten

Die Tarifrente Bau, die Rentenbeihilfe sowie die BauRente sind bei Auszahlung in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.

In der Ansparphase sind die Beiträge zur BauRente unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsfrei.

Todesfall

Auch auf die Auszahlung von Urlaubs- und Rentenansprüchen an Hinterbliebene nach Todesfall sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten. Einmalige Todesfallleistungen (Sterbegeld) sind nur steuerpflichtig.


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