SOKA-BAU

Änderung der Beitragssätze und weitere tarifvertragliche Änderungen ab 01.01.2024

Die Tarifvertragsparteien haben die Beitragssätze angepasst.

  • Donnerstag, 11. Januar 2024

Für gewerbliche Arbeitnehmer in Westdeutschland sinkt der Beitrag von 20,8 % auf 20,5 %, für solche in Ostdeutschland bleibt er unverändert bei 18,7 %, da dort zwar die Beiträge für Urlaub und Ausbildung sinken, gleichzeitig aber die Beiträge zur Altersvorsorge erhöht werden. Der Beitrag für Angestellte in Ostdeutschland steigt aufgrund des höheren Beitrags zur Altersvorsorge. Alle neuen Beitragssätze finden Sie unter Beiträge.

Ferner müssen die Betriebe jetzt auch für Angestellte und Azubis die jeweiligen Steuer-IDs melden. Außerdem wurden die Beitragszusagen für die Tarifrente Bau angepasst. Darüber hinaus wurde die Teilnahme von Betrieben am Probebetrieb des sogenannten Elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens nach entsprechender Vereinbarung ermöglicht. 

Die Allgemeinverbindlichkeit für die geänderten Tarifverträge VTV und TZA Bau wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt. Mit Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit gelten die geänderten Tarifverträge rückwirkend ab 01.01.2024 für alle Baubetriebe und ihre Arbeitnehmer.

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